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Landwirtschaftsminister belügt Bevölkerung über Verbot Vollspaltenboden Schweine

Landwirtschaftsminister belügt Bevölkerung über Verbot Vollspaltenboden Schweine

Die österreichische Schweinebranche und ihre politische Lobbypartei ÖVP stehen im Verdacht, die Bevölkerung bezüglich eines angeblichen Verbots des Vollspaltenbodens in Schweineställen zu täuschen. Dies behauptet der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), DDr. Martin Balluch. Laut Balluch sei die Aussage des ÖVP-Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig, dass der Vollspaltenboden seit dem 1. Januar 2023 für Neubauten und Umbauten verboten sei, eine bewusste Lüge. Denn laut §18 (2a) des österreichischen Tierschutzgesetzes sei lediglich die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten verboten. Die Haltung in strukturierten Vollspaltenbuchten sei hingegen erlaubt. Bei den Neu- und Umbauten handle es sich genau um diese strukturierten Vollspaltenbuchten, bei denen ein Teil des Bodens nur die Hälfte der Spalten hat. Diese „lachhafte ‚Struktur'“ erfülle die Vorschrift des Verbots unstrukturierter Vollspaltenbuchten und ermögliche es somit, den Vollspaltenboden weiterhin zu verwenden.

Der VGT protestierte gegen diese vermeintliche Täuschung mit einer Aktion in Innsbruck. Dabei wurde ein 5 Meter großes Schwein namens „Grunzi“ in der Innenstadt aufgestellt, um auf das Leiden der Tiere hinzuweisen. Laut Nicole Staudenherz, Kampagnenleiterin des VGT Tirol, versuche die Schweinebranche und Minister Totschnig die Verantwortung auf die Konsumenten abzuwälzen und Fleisch aus qualvoller Haltung anzubieten. Der Minister solle jedoch seine politische Verantwortung wahrnehmen und den Vollspaltenboden tatsächlich abschaffen.

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Es besteht bereits seit längerer Zeit ein öffentlicher Diskurs über die Tierhaltung in der Landwirtschaft, insbesondere über den Vollspaltenboden in Schweineställen. Gegner des Vollspaltenbodens argumentieren, dass er den Tieren Leid zufügt und ihre artgerechte Haltung verhindert. Befürworter hingegen argumentieren, dass die Nutzung des Vollspaltenbodens wirtschaftlich effizienter und hygienischer sei. Das Tierschutzgesetz in Österreich hat immer wieder Anpassungen hinsichtlich der Tierhaltung vorgenommen, um das Wohlergehen der Tiere zu verbessern.

In der folgenden Tabelle sind die Argumente der Befürworter und Gegner des Vollspaltenbodens aufgeführt:

Argumente für den Vollspaltenboden Argumente gegen den Vollspaltenboden
Wirtschaftliche Effizienz Verletzungsgefahr für die Tiere
Hygienischer als andere Bodentypen Unartgemäße Haltung
Geringerer Platzbedarf Eingeschränkte Bewegungsfreiheit

Die genannten Argumente haben dazu geführt, dass sowohl Tierschutzorganisationen als auch politische Parteien über Verbote oder Einschränkungen des Vollspaltenbodens diskutieren. Das Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten, das laut dem Tierschutzgesetz bereits besteht, ist ein Kompromiss, um den Bedenken der Tierschützer in gewissem Maße Rechnung zu tragen.

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Trotzdem besteht weiterhin Uneinigkeit darüber, ob der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung zulässig sein sollte oder nicht. Die Diskussion wird voraussichtlich weiterhin geführt werden, da sowohl Tierschutzaspekte als auch ökonomische Überlegungen eine Rolle spielen.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Untersuchungen und Aktionen wie die des VGT zu einer erneuten Überprüfung und möglichen Änderung der Gesetzeslage bezüglich des Vollspaltenbodens führen werden.

Quelle: Pressemitteilung



Quelle: VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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