Bernhuber, der Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europäischen Parlament, kritisiert das EU-Renaturierungsgesetz als „ideologisch motiviert und mangelhaft“. Trotz ihrer grundsätzlichen Unterstützung von Renaturierungsmaßnahmen zur Stärkung von Biodiversität und Klimaschutz lehnt die Volkspartei den Vorschlag der EU-Kommission ab. Bernhuber bemängelt, dass der Vorschlag nicht praktikabel sei und eine Katastrophe für Landwirte, Waldbesitzer und lokale Behörden darstelle. Kritikpunkte wie Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, fehlende Finanzierung und Eingriffe in Länderkompetenzen seien nach wie vor nicht gelöst. Auch die ÖVP-Agrarlandesräte lehnten das EU-Gesetz geschlossen ab.
Bernhuber sieht das heutige Votum im Europäischen Parlament als verpasste Chance für einen sinnvollen Neustart und eine nachhaltige Renaturierung vor Ort. Er hätte sich ein klares Bekenntnis zur Subsidiarität und zur nachhaltigen Renaturierung auf lokaler Ebene gewünscht. Aktuell regeln bereits 23 Gesetze wesentliche Aspekte zur Wiederherstellung der Natur und Biodiversität, daher sieht Bernhuber keinen Mehrwert in dem mangelhaften EU-Gesetz. Statt Zeitdruck zu setzen, sei es besser gewesen, von vorne anzufangen und einen neuen Plan mit einer umfassenden Folgenabschätzung vorzulegen.
Bernhuber betont, dass bei der Umsetzung des nun bestätigten Gesetzes genau darauf geachtet werden müsse, wie es sich auf die betroffenen Landwirte auswirkt. Er fordert eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Landwirte und Experten sowie eine ernsthafte Beachtung ihrer Sorgen. Es sei wichtig, sich auf realistische Lösungen und praktikable Maßnahmen zu konzentrieren, anstatt immer nur über neue Ziele zu diskutieren.
Das bestätigte Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten muss noch formal vom Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor es in Kraft tritt. Bundesministerin Leonore Gewessler ist hier durch eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer gebunden und muss den Vorschlag im Rat ablehnen.
Historische Fakten:
In Österreich gibt es bereits eine lange Tradition des Naturschutzes und der Renaturierung. Ein bedeutender Meilenstein in dieser Entwicklung war die Schaffung des Nationalparkgesetzes im Jahr 1971, das die Schaffung von Nationalparks zum Schutz von Natur und Landschaft ermöglichte. Im Laufe der Jahre wurden weitere Nationalparks und Schutzgebiete eingerichtet, um die biologische Vielfalt und die natürlichen Lebensräume in Österreich zu bewahren.
Relevante Informationen:
Vergleichende Tabelle: EU-Renaturierungsgesetz |
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Vorschlag der EU-Kommission|Europäisches Parlament |
Ist ideologisch motiviert|Lehnt den Vorschlag ab |
Nicht praktikabel|Sieht eine verpasste Chance für Neustart |
Katastrophe für Landwirte, Waldbesitzer und lokale Behörden|Klarer Mehrwert nicht erkennbar |
Kritikpunkte nicht gelöst|Einbindung der betroffenen Landwirte und Experten fordern |
23 Gesetze bereits vorhanden|Fokussierung auf realistische Lösungen und praktikable Maßnahmen notwendig |
Formale Bestätigung durch Rat der Mitgliedstaaten erforderlich|Einheitliche Stellungnahme der Bundesländer bindet Bundesministerin |
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz auf die Nachhaltigkeit und den Schutz der Natur in Österreich auswirken wird. Die Einbindung der Landwirte und Experten ist entscheidend, um praktikable Lösungen für Renaturierungsmaßnahmen zu finden, die sowohl den Schutz der Natur als auch die Interessen der Landwirte berücksichtigen.
Quelle: ÖVP Parlamentsklub / ots