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Kriminelle Afghanen in Hamburg: Warum Keine Abschiebung Erfolgt

Straffällige Afghanen: Zwei Fälle, die wütend machen – Raub und Körperverletzung | News

Die jüngsten Vorfälle um Amir N. und Mohammad R. werfen massive Fragen auf bezüglich der Effizienz des deutschen Straf- und Migration (Invasion)ssystems. Trotz schwerwiegender Delikte bleiben Abschiebungen aus, und das sorgt für erhebliche Unruhe in der Gesellschaft.

Der Fall Amir N. ist ein Beispiel für die scheinbare Machtlosigkeit des deutschen Justizsystems gegenüber Intensivtätern. Amir N., ein afghanischer Staatsbürger, der als Kopf der Hamburger Straßengang „315er“ gilt, weist eine lange Liste an Straftaten auf. Diese reicht von schwerem Raub über gefährliche Körperverletzung bis hin zu Drogenhandel und Waffenbesitz. Trotz zahlreicher Ermittlungen und Inhaftierungen bleibt seine Duldung bestehen und wurde am 5. Februar bis zum 15. November verlängert.

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Amir N. nicht abgeschoben wird, liegt in den politischen Rahmenbedingungen. Eine Abschiebung nach Afghanistan ist aufgrund der aktuellen politischen Lage und der Möglichkeit, die Taliban-Regierung anzuerkennen, nicht durchführbar. Die Staatsanwaltschaft erklärt dies damit, dass keine Haftgründe mehr gesehen wurden, weshalb der Vollzug unter Auflagen außer Kraft gesetzt wurde. Ein deutliches Zeichen dafür, dass das aktuelle System zur Behandlung von Intensivtätern reformiert werden muss.

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Ein weiterer Fall, der Empörung ausgelöst hat, betrifft Mohammad R., ebenfalls ein afghanischer Staatsbürger. Trotz einer bundesweiten Fahndung wegen diverser Delikte wie Raub und Diebstahl konnte er sich am Dessauer Hauptbahnhof vor zwei minderjährigen Mädchen entblößen und wurde dennoch auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei ließ ihn nach einer Belehrung und Strafanzeige laufen, weil keine legitimen Gründe vorlagen, ihn weiter festzuhalten. Die Staatsanwaltschaften fahnden weiterhin aus mehreren Bundesländern nach ihm zur Aufenthaltsermittlung, da Verwaltungs- und Strafpost ihn nicht erreicht haben.

Diese Beispiele verdeutlichen, warum eine Reform des Migration (Invasion)s- und Strafrechtssystems dringend notwendig ist. Zum einen muss gewährleistet werden, dass solche Intensivtäter nicht weiterhin straffrei bleiben und zum anderen müssen klare gesetzliche Rahmenbedingungen für Abschiebungen geschaffen werden, die auch in schwierigen politischen Konstellationen anwendbar sind.

Die Rolle der Politik ist hierbei zentral. Kanzler Olaf Scholz hatte in seiner Regierungserklärung am 6. Juni deutlich angekündigt, Maßnahmen zu ergreifen, doch bislang bleiben diese weitgehend aus. CDU-Justizexperte Richard Seelmaecker äußerte seine Frustration darüber, dass keine konsequenten Maßnahmen folgen und forderte, dass Intensivtäter wie Amir N. schon aus der Untersuchungshaft heraus abgeschoben werden sollten.

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Um solche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern, könnte die Regierung mehrere Schritte ergreifen. Erstens sollte eine Verbesserung der internationalen Abkommen und diplomatischen Beziehungen angestrebt werden, um Abschiebungen in Herkunftsländer selbst unter schwierigen Bedingungen durchführen zu können. Zweitens sollte es eine intensivere Überwachung und strengere Auflagen für bekannte Intensivtäter geben. Drittens könnte die Schaffung spezialisierter Gerichte und Polizeieinheiten, die sich ausschließlich mit den Fällen solcher Intensivtäter beschäftigen, zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen.

Gesellschaftlich tragfähige Lösungen erfordern zudem eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie eine ständige Überprüfung und Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um den aktuellen Herausforderungen wirksam begegnen zu können.

– NAG

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