Die Krebshilfe kritisiert die Österreichische Wirtschaftskammer (WKO), da diese auf ihrer Website Anleitungen zur Kündigung von Arbeitnehmer:innen während ihres Krankenhausaufenthalts gibt. Die WKO empfiehlt, dass eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus geschickt werden kann und diese als wirksam zugestellt gilt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachttisch des Patienten deponiert oder in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgelegt wird. Diese Anleitung hat zu großer Entrüstung bei Krebspatient:innen und der Österreichischen Krebshilfe geführt.
Die Krebshilfe bedankt sich bei den Arbeitgeber:innen, die ihre krebskranken Mitarbeiter:innen im Krankenstand nicht kündigen. Allerdings sollten Krebspatient:innen nicht von der sozialen Verantwortung ihrer Arbeitgeber:innen abhängig sein. Es wird gefordert, dass ihnen nicht zusätzlich zu ihrem kräftezehrenden Alltag auch noch der Arbeitsplatz genommen wird.
Derzeit gibt es in Österreich keinen generellen Kündigungsschutz im Krankenstand für Krebspatient:innen. Obwohl sie das Recht haben, einen Antrag auf einen „begünstigten Behindertenstatus“ zu stellen, schützt dieser sie nur bedingt vor einer Kündigung. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, muss diese vor einem Schiedsgericht beim Sozialministerium verhandelt werden. Die Krebshilfe sieht jedoch mehrere Probleme bei diesem Prozess.
Ein Beispiel einer betroffenen Person zeigt die psychische Belastung, der Krebspatient:innen ausgesetzt sind, wenn sie unerwartet mit der Kündigung ihres Arbeitsplatzes konfrontiert werden. Viele Patient:innen arbeiten trotz kräftezehrender Therapien aus Angst vor einer Kündigung weiter, was zu einer Überforderung führt.
Die Krebshilfe fordert einen gesetzlichen Schutz vor Kündigungen im Krankenstand für Krebspatient:innen. Sie schlägt verschiedene Möglichkeiten vor, wie dieser Schutz umgesetzt werden könnte.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fakten zum Thema:
| Thema | Information |
|———————————-|————————————————————–|
| Kündigung während Spitalsaufenthalt | Die WKO gibt auf ihrer Website Anleitungen zur Kündigung von Arbeitnehmer:innen im Krankenstand im Krankenhaus. |
| Kritik der Krebshilfe | Die Krebshilfe findet diese Anleitung äußerst verstörend und grenzwertig. |
| Kein genereller Kündigungsschutz | Es gibt derzeit keinen generellen Kündigungsschutz im Krankenstand für Krebspatient:innen in Österreich. |
| Antrag auf begünstigten Behindertenstatus | Krebspatient:innen haben das Recht, einen Antrag auf einen „begünstigten Behindertenstatus“ zu stellen, der sie bedingt vor Kündigung schützt. |
| Probleme beim Schiedsgericht | Die Krebshilfe sieht Probleme bei Verhandlungen vor dem Schiedsgericht und befürchtet, dass es oft zu Abschlagszahlungen kommt statt zu Wiedereinstellungen. |
| Psychische Belastung von Krebspatient:innen | Viele Krebspatient:innen arbeiten trotz kräftezehrender Therapien weiter aus Angst vor einer Kündigung, was sie psychisch und physisch überfordert. |
| Forderung nach gesetzlichem Schutz | Die Krebshilfe fordert einen gesetzlichen Schutz vor Kündigungen im Krankenstand für Krebspatient:innen, zum Beispiel durch eine Angleichung an den Schutz vor Kündigung von Schwangeren oder durch Sperrfristen für Kündigungen. |
Die Österreichische Krebshilfe fordert politische Verantwortliche auf, einen effektiven Kündigungsschutz für schwerkranke Menschen gesetzlich zu verankern, um ihnen die Sorge um ihren Arbeitsplatz in einer bereits belastenden Zeit zu ersparen.
Quelle: Österreichische Krebshilfe / ots