In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Finanzminister Magnus Brunner die Schwerpunkte des Kontrollplans zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping für das Jahr 2024 präsentiert haben. Die Republik hat die Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen, um die heimische Wirtschaft und die Arbeitnehmer vor unfairer Praxis wie Lohndumping und Sozialbetrug zu schützen. Minister Kocher betonte, dass es ihnen ein besonderes Anliegen sei, Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen und faire Arbeitsbedingungen sowie gerechte Entlohnung für die Arbeitnehmer zu gewährleisten. Finanzminister Brunner betonte die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Finanzen bei der Umsetzung dieser Gesetze.
Der Kontrollplan wird einmal im Jahr nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz erstellt und legt auf der Grundlage einer Risikobewertung den Rahmen für die Kontrolltätigkeit fest. Ziel ist es, eine ausreichende Personaldecke für die Finanzpolizei sicherzustellen und geeignete Vorgaben für effektive Kontrollen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings zu geben. So sollen Gesetzesbrüche aufgedeckt und Arbeitnehmer sowie korrekt handelnde Betriebe vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden.
Für das Jahr 2024 liegt der Schwerpunkt der Kontrollen in den Bereichen Hotel, Gastronomie und Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe sowie Security- und Eventbranche. Zusätzlich sind internationale Kooperationen auf europäischer Ebene von großer Bedeutung, da die Bekämpfung von Lohndumping zu einer internationalen Herausforderung geworden ist. Österreich hat dabei nach Deutschland die meisten gemeinsamen Aktionen mit der Europäischen Arbeitsbehörde durchgeführt, betonte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner.
Im Jahr 2023 hat die Finanzpolizei insgesamt 1.402 Betriebe nach dem LSD-BG (Lohn- und Sozialdumpinggesetz) überprüft, die aus dem Ausland nach Österreich entsandt wurden. Dabei wurden 3.443 entsandte oder überlassene Arbeitnehmer kontrolliert, von denen rund sieben Prozent von Unterentlohnung betroffen waren. Insgesamt konnten aufgrund von Verstößen gegen Melde- oder Lohnunterlagen 399 Strafanträge gestellt und Geldstrafen in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro beantragt werden.
Die Erfolge bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sind laut Minister Kocher und Minister Brunner der professionellen Zusammenarbeit der Kontrollorgane zu verdanken. Die engagierten Mitarbeiter der Finanzpolizei leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag zur Gerechtigkeit im Land. Es bleibt zu hoffen, dass die Schwerpunkte des Kontrollplans für 2024 und die Bemühungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zu weiteren positiven Entwicklungen führen werden.