Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag in einer markanten Sitzung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet, wobei die Zustimmung größtenteils von den Ampel-Fraktionen kam. Die CDU/CSU hat dem Gesetz jedoch vehement widersprochen.
In diesem Kontext äußerte sich die Bundestagsabgeordnete Martina Englhardt-Kopf kritisch zur Reform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Sie bezeichnete es als ein „unkalkulierbares Risiko“, da zahlreiche Fragen zu den möglichen Auswirkungen der Reform offen geblieben seien. Besonders in Bezug auf die Krankenhausversorgung in ihrem Bundeswahlkreis sei ihrer Meinung nach keine klare Perspektive erkennbar. Englhardt-Kopf warf der Bundesregierung vor, eine unüberlegte und verantwortungslose Reform vorzulegen, die weitgehend an den Bedürfnissen der 16 Bundesländer und der Kommunen vorbeigeplant wurde.
Kritik an der Planung und der Finanzierung
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat in ihrer Rede im Bundestag ähnliche Bedenken geäußert. Laut beiden Politikerinnen ist eine zukünftige Krankenhausstruktur nur dann sinnvoll, wenn sie tatsächlich die Qualität und die örtliche Versorgung verbessert. Darüber hinaus steht die Reform vor der Herausforderung, dass ihre finanziellen Auswirkungen erst ab 2027 spürbar werden. Vor diesem Hintergrund befürchten viele, dass in der Übergangszeit verstärkt Insolvenzen von Kliniken auftreten könnten.
Englhardt-Kopf erklärte, dass von der CDU/CSU ein Vorschaltgesetz gefordert wurde, um diese kritische Phase abzufedern. Doch die Ampelkoalition wies diesen Vorschlag zurück, was auf breite Kritik stieß. Ihrer Ansicht nach ist es unhaltbar, wie die Ampel mit den Beschäftigten in den Kliniken umgeht und dass sie wichtige Informationen zur Analyse der Reformauswirkungen vorenthalten hat.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Finanzierung der Reform. Englhardt-Kopf kritisierte, dass die Bundesregierung sich bei den Kosten auf einfache Lösungen verlässt. Die Finanzierung soll zur Hälfte von den Ländern und den Beitragszahlern kommen, was jedoch das Kassenfinanzsystem zusätzlich belastet. Bereits angekündigte Beitragserhöhungen durch die Krankenkassen sind eine direkte Konsequenz dieser Planung.
Bürokratie und Qualitätsanforderungen
Zum Teil wurden auch die geplanten bundesweiten Regelungen für Gesundheitsleistungen und Qualitätsvorgaben in Frage gestellt. Diese seien zu starr und würden regionalen Besonderheiten nicht Rechnung tragen. Englhardt-Kopf betont, dass der enorme bürokratische Aufwand, der durch die neuen Vorgaben entsteht, nicht tragbar ist. Diese zusätzliche Belastung für das medizinische Personal könnte letztendlich zulasten der Patienten gehen, die schon jetzt unter Personalmangel leiden.
Insgesamt zeigt sich Englhardt-Kopf enttäuscht von der Reform und den damit verbundenen Vorgehensweisen der Regierung. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirken wird. Eine tiefere Analyse dieses Phänomens bietet der Artikel von www.oberpfalz-bote.de, der weitere Details zu den Herausforderungen der neuen Krankenhausreform beleuchtet.
Details zur Meldung