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Kita-Reform in Schleswig-Holstein: 110 Millionen Euro für bessere Betreuung!

Mit der geplanten Kita-Reform in Schleswig-Holstein will Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) die Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro schließen und Kitas künftig besser ausstatten – doch die Opposition regt sich bereits über die neuen Pläne!

Die Landesregierung Schleswig-Holstens plant eine umfassende Reform zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kindertagesstätten (Kitas) im Norden. Dies geschieht im Rahmen eines Gesetzentwurfs, der darauf abzielt, eine finanzielle Lücke von 110 Millionen Euro zu schließen. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) betonte, dass die Kitas künftig genau die Mittel erhalten sollen, die sie tatsächlich für das Personal benötigen, das sie beschäftigt haben.

Mit einer umfassenden Summe von 757 Millionen Euro, die im kommenden Jahr für die Kitas eingeplant ist, kündigte Touré an, dass noch nie so viel Geld in das System geflossen ist wie jetzt. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Schleswig-Holsteins Kitas dar.

Erweiterte Mittel für die Kitas

Zusätzlich zu den Mitteln des Landes soll auch Geld von den Kommunen fließen. Beide, das Land und die Kommunen, haben jeweils 20 Millionen Euro eingeplant, um die Gesamtsumme auf ein noch höheres Niveau zu heben. Um die verbleibenden 70 Millionen Euro zu sichern, plant das Ministerium Anpassungen der Kita-Standards. Schätzungen zufolge erhalten Kitas, die in der Vergangenheit den statistischen Personalschlüssel von 2,0 pro Gruppe nicht erreicht haben, nach wie vor den vollen Betrag an financiellen Mitteln. Diese Regelung soll reformiert werden, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet.

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Obwohl die Pläne auf einen positiven Trend hinweisen, erfährt die Reform auch Kritik aus den Reihen der Opposition und der Kommunen. Diese äußern Bedenken bezüglich der möglichen Auswirkungen der Anpassungen der Kita-Standards und fordern mehr Klarheit über die zukünftige Entwicklung der Kitas in Schleswig-Holstein. Für weitere Informationen zu den Details dieser Änderungen kann auf www.shz.de verwiesen werden.

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