Halle/MZ (ots)
Eine explosive Kontroverse tobt in Sachsen-Anhalt! Die evangelische Kirche erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen Bildungsministerin Eva Feußner (CDU). Im Streit um die Kürzung der Zuschüsse für freie Schulen sieht die Kirche einen klaren Verstoß gegen das Staatskirchenrecht! Dies berichtete die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe und beleuchtet die juristischen Konsequenzen dieser Auseinandersetzung.
Im Zentrum der Kritik steht ein Vertrag aus dem Jahr 1993, der die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den evangelischen Landeskirchen regelt. Artikel 2 Absatz 2 festlegt: Die Regierung muss die Kirchen vorher anhören, bevor Änderungen in relevanten Gesetzen beschlossen werden. Albrecht Steinhäuser, der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt, bringt es auf den Punkt: „Diese Anhörung hat nicht stattgefunden!“ Trotz großer Bedeutung für die Schulen, wurde das neue System der Zuschussberechnung ohne jegliche Konsultation im Haushaltsbegleitgesetz durchgesetzt.
Vorwürfe der Täuschung!
Der Kirchenvertreter Steinhäuser ist nicht zimperlich mit seinen Worten: „Die Ministerin hat gegen geltendes Recht verstoßen und beharrt auf diesem Unrecht!“ Die Situation wird durch die Aussage eines Sprechers des Bildungsministeriums brisanter, der sich weigerte, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Stattdessen verweist er auf ein bevorstehendes Spitzengespräch zwischen der Landesregierung und den Kirchen.
Die Kritik geht jedoch weiter! Steinhäuser wirft der Regierung eine "arglistige Täuschung" vor, weil der Landtag ohne Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen keine fundierte Meinung bilden kann. Der Bildungsministeriumssprecher bleibt jedoch gelassen und betont, dass die Vertreter der freien Schulen bereits alle notwendigen Informationen zur Zuschussberechnung erhalten haben. Die Auseinandersetzung erreicht somit einen neuen Siedepunkt, und die Frage bleibt: Wie wird sich die Landesregierung aus dieser verfahrenen Situation befreien?
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