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KIM-Verordnung endet: Bauwirtschaft atmet auf, neue Chancen für Eigenheim!

Das Ende der umstrittenen KIM-Verordnung für Wohnkredite, das Mitte 2025 in Kraft tritt, hat sowohl in der Bau- als auch in der Bankenbranche für Erleichterung gesorgt. Diese Verordnung, die strenge Vorgaben für die Vergabe von Wohnkrediten festlegte, galt als Bremsklotz für den Immobilienmarkt. Robert Jägersberger, Obmann der Österreichischen Bauwirtschaft (ÖBV), bezeichnete die Regelung als „Brandbeschleuniger“, da sie zu einem drastischen Rückgang des fremdfinanzierten Wohnbaus führte. Laut ihm hätte sich der Trend ohne die KIM-Verordnung ebenfalls fortgesetzt. Die österreichische Bauwirtschaft sieht sich daher im Recht, dass die Auflagen nun enden müssen.

Reaktionen der Industrie und Behörden

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) meldet, dass gegenwärtig keine systemischen Risiken im Bankensektor bestehen, was die positive Entwicklung im Bereich der Kreditausfälle betrifft. Diese Erleichterung wird in der Banken- und Immobilienbranche euphorisch gefeiert. Gerald Gollenz, Obmann des Immobilienfachverbands, erläuterte, dass die ehemals strengen Richtlinien den Eigentumserwerb erheblich behindert hätten und deren Auslaufen für alle Beteiligten eine „erfreuliche“ Entwicklung darstellt.

Finanzminister Gunter Mayr betonte, dass die Aussetzung der KIM-Verordnung mehr Flexibilität bei der Vergabe von Wohnkrediten bringen wird und den Erwerb von Eigenheimen erleichtert. Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf, beschrieb die KIM-Verordnung als Hürde, die den Wohnungsneubau stark belastete. Auch in der Politik gab es Jubel, wie von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zu hören war: „Eine gute Nachricht für alle Häuslbauerinnen und Häuslbauer.“

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Gesetzliche Rahmenbedingungen bleiben relevant

Trotz des bevorstehenden Auslaufens der KIM-Verordnung wird weiterhin von den Geldinstituten erwartet, dass sie die festgelegten Kreditvergabestandards einhalten. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) planen, durch Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Standards nicht nur formell bestehen bleiben, sondern auch umgesetzt werden. Außerdem wird der antizyklische Kapitalpuffer, der in guten Wirtschaftszeiten für Stabilität sorgt, weiterhin kritisch überwacht. Mit diesen Maßnahmen will man den Wohnungsmarkt stabilisieren und systemische Risiken nachhaltig minimieren.

Für weitere Informationen können die vollständigen Berichte auf OTS und SN nachgelesen werden.

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Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
sn.at

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