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Katzian fordert Arbeitgeber auf, Katastrophenhelfer:innen freizustellen

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) seine Mitglieder an ein Gesetz erinnert, das Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit zur Dienstfreistellung bei Einsätzen in Blaulichtorganisationen gewährt. Angesichts der verheerenden Unwetterschäden der letzten Tage, bei denen tausende Helferinnen und Helfer gemeinsam mit dem Bundesheer und freiwilligen Einsatzkräften im Einsatz sind, appelliert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian an die Arbeitgeber, ihre Angestellten freizustellen.

Die Wetterextreme haben in einigen Regionen Österreichs zu schweren Schäden geführt, deren volles Ausmaß erst allmählich sichtbar wird. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gange und werden voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Katzian bedankt sich bei allen Einsatzkräften für ihr Engagement und hebt die wichtige Rolle der Freiwilligen hervor. Denn mehr als 90 Prozent der Feuerwehrleute sind ehrenamtlich im Einsatz und tragen somit maßgeblich zur Bewältigung der Schäden bei.

Im Hinblick auf die anhaltende Notwendigkeit der Unterstützung weist Katzian auf die gesetzliche Regelung hin, die Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Großschadensereignissen die Dienstfreistellung ermöglicht. Wenn mehr als 100 Personen mindestens acht Stunden im Einsatz sind, haben Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen das Recht auf Dienstfreistellung mit Fortzahlung ihres Entgelts. Diese Freistellung muss jedoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

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Der ÖGB-Präsident appelliert daher an alle Arbeitgeber, den Einsätzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzustimmen und ihnen die Möglichkeit zur Hilfe bei den Aufräumarbeiten zu geben, ohne Einkommensverluste befürchten oder Urlaub nehmen zu müssen. Es wird betont, dass die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten essentiell ist, um die Schäden schnellstmöglich zu bewältigen.

Weitere Informationen dazu, was Arbeitnehmer:innen beachten müssen, die aufgrund von Überschwemmungen oder Vermurungen nicht zur Arbeit kommen können, finden sich auf der Website des ÖGB unter www.oegb.at.

Zusätzlich zu den gegebenen Informationen lässt sich ergänzen, dass die Dienstfreistellung bei Einsätzen in Blaulichtorganisationen eine wichtige Maßnahme ist, um die Flexibilität und Einsatzbereitschaft dieser Organisationen sicherzustellen. Durch die Freistellung können Mitglieder der Organisationen direkt und unkompliziert bei Katastrophen und großen Schadensereignissen helfen, ohne dabei auf finanzielle Einbußen oder Urlaubstage angewiesen zu sein. Dies trägt wesentlich zum angemessenen Schutz und zur Unterstützung der Bevölkerung bei. Die gesetzliche Regelung ist ein Garant für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zeiten von Krisen und zeigt, dass die Solidarität und Verantwortung am Arbeitsplatz auch über den eigenen Betrieb hinausreicht. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Möglichkeit der Dienstfreistellung aktiv unterstützen, um die Einsatzbereitschaft der Hilfsorganisationen zu gewährleisten und den Betroffenen bestmöglich zu helfen.

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Quelle/Referenz
ots.at

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