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Justizreform: Mehr Mittel für Freisprüche und Verfahrenseinstellungen

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der österreichische Nationalrat einen Beschluss zur Verbesserung des Kostenersatzes für Betroffene von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen getroffen hat. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund der Erkenntnis, dass solche Verfahren für die betroffenen Personen oft mit hohen Kosten verbunden sind und im schlimmsten Fall sogar zu finanzieller Not führen können. Bisher war die Entschädigung für Freigesprochene auf 10.000 Euro begrenzt, was oft weit unter den tatsächlichen Kosten lag, die sie während des Verfahrens tragen mussten.

Mit dem neuen Beschluss stehen den Betroffenen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen nun jährlich 70 Millionen Euro zur Verfügung, anstatt der bisherigen 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Diese massive Erhöhung des Verteidigungskostenbeitrags soll sicherstellen, dass der Zugang zum Recht nicht vom finanziellen Status abhängt. Agnes Prammer, Justizsprecherin der Grünen, betont die Bedeutung einer gerechten und zugänglichen Justiz, um die Rechte und den Schutz aller Bürger zu gewährleisten.

Neben der finanziellen Verbesserung wird auch ein mehrstufiges Modell eingeführt, das für besonders komplexe Strafverfahren Überschreitungen der Pauschalbeiträge vorsieht. Je länger solche Verfahren dauern, desto höher werden die Kosten, die von den Betroffenen getragen werden müssen. Das neue Stufenmodell soll sicherstellen, dass den Besonderheiten großer und komplexer Verfahren besser Rechnung getragen wird.

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Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Betroffenen vor hohen Prozesskosten zu verbessern und sicherzustellen, dass der Zugang zum Recht für alle Personen in Österreich gewährleistet ist. Der Beschluss des Nationalrats zeigt, dass die Regierung sich für eine gerechte und zugängliche Justiz einsetzt und die Rechte der Bürger respektiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und ob sie den gewünschten Effekt erzielen.

Insgesamt ist dieser Beschluss ein positives Signal für Betroffene von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen, die nun finanziell besser abgesichert sind. Es bleibt zu hoffen, dass sich weitere Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsschutzes in Österreich ergeben und dass die Justiz weiterhin gerecht und zugänglich für alle Bürger bleibt.

Quelle/Referenz
ots.at

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