Die rassistischen Sprechchöre bei einem Volksfest im Burgenlandkreis haben hohe Wellen geschlagen. Während die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen gegen zwei Personen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingestellt hat, wurde Anklage gegen einen Jugendlichen erhoben, der den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dieser Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Anwendung des Straftatbestands der Volksverhetzung in Deutschland.
Um eine Anklage wegen Volksverhetzung zu rechtfertigen, reicht das bloße Skandieren rassistischer Parolen nicht aus. Laut der Staatsanwaltschaft Halle muss zusätzlich erkennbar sein, dass zu Hass oder Gewalt gegen Ausländer aufgerufen wird. Bei den in Leißling untersuchten Vorfällen konnte dies jedoch nicht festgestellt werden, weshalb die Ermittlungen eingestellt wurden. Ein Video, das die Gesänge dokumentierte, lieferte den Ausgangspunkt der Ermittlungen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht.
Anklage wegen Hitlergruß
Ein Jugendlicher muss sich in diesem Zusammenhang jedoch vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, nicht nur mitgesungen, sondern auch den Hitlergruß gezeigt zu haben. Der Prozess soll vor einem Jugendrichter in Weißenfels stattfinden, ein Termin steht allerdings noch nicht fest. Diese Anklage greift auf die Anwendung des Paragrafen 86a im Strafgesetzbuch zurück, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.
Zahlreiche Verfahren ohne Folgen
Bundesweit gibt es zahlreiche ähnliche Fälle, in denen die Ermittlungen eingestellt wurden. So auch in Niedersachsen beim Schützenfest in Kleinburgwedel, wo die Behörden keine hinreichenden Beweise fanden, dass durch die Gesänge zu Hass oder Gewalt aufgerufen wurde. Auch in Hessen, etwa in Fulda, wurden Verfahren eingestellt oder mit milden Auflagen wie Geldstrafen abgeschlossen. Diese Entscheidungen verdeutlichen die Schwierigkeiten, die rechtliche Linie klar zu ziehen, wann rassistische Äußerungen zur Volksverhetzung werden.
Der Ursprung der aktuellen Welle rassistischer Gesänge liegt auf der Nordseeinsel Sylt, wo zahlreiche Jugendliche am Pfingstwochenende 2024 mit dem Skandieren des Slogans „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ für Aufsehen sorgten. Dieses Ereignis markiert einen traurigen Tiefpunkt und wirft Fragen über das gesellschaftliche Klima in Deutschland auf.