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Jetzt den 150 Euro AK-Betreuungsbonus beantragen – Frist bis 30. Juni!

Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich für eine kostenlose Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr ein. Sie fordert eine ganzjährige Betreuung mit Rechtsanspruch, um gleiche Chancen für alle Kinder zu gewährleisten. Leider hinkt Oberösterreich in diesem Bereich noch hinterher. Deshalb hat die AK Oberösterreich den AK-Betreuungsbonus in Höhe von 150 Euro eingeführt, um Familien zu unterstützen. Eltern haben noch bis zum 30. Juni Zeit, den Bonus zu beantragen.

AK-Präsident Andreas Stangl betont, dass jedem Kind kostenlose Bildung von Anfang an zusteht, ohne dass am Nachmittag noch Gebühren in Kindergärten und Krabbelstuben verlangt werden. Um allen Kindern gleiche Chancen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern zu bieten, sollte ein Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Kinderbetreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt werden.

Die Inflation in Österreich ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten immer noch zu hoch. AK-Präsident Stangl sieht es als nicht hinnehmbar an, Eltern zusätzlich mit Kosten für die Kinderbetreuung zu belasten. Aus diesem Grund hat die Arbeiterkammer Oberösterreich den AK-Betreuungsbonus ins Leben gerufen. Dieser Bonus in Höhe von 150 Euro kann einmalig beantragt werden, wenn für die Betreuung in einer Krabbelstube, einem Kindergarten oder bei Tageseltern Kosten anfallen.

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Um den Antrag für den Betreuungsbonus zu stellen, müssen Eltern Mitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich sein. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2024. Weitere Informationen und das Online-Antragsformular finden sich auf der Webseite der Arbeiterkammer Oberösterreich unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus.



Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich / ots

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