Ein hitziger Prozess hat das Amtsgericht Nürnberg in Atem gehalten. Im Mittelpunkt stand die 29-jährige Laila K. aus Nürnberg, die sich wegen eines Instagram-Posts im Sommer 2023 vor Gericht verantworten musste.
Im Juli 2023 veröffentlichte Laila K. auf ihrem privaten Instagram-Profil eine Story, die für Aufsehen sorgte. Sie postete ein Bild des AfD-Stands auf dem Nürnberger Friedrich-Ebert-Platz, begleitet von dem Schriftzug „WTF“ und in einer weiteren Story die Worte: „Kann die bitte mal jemand überfahren – Danke“, versehen mit einem Herz-Emoji. Laila K. gab an, sie habe impulsiv reagiert, weil sie wütend über die Wahlwerbung der AfD war. Nur eine halbe Stunde nach der Veröffentlichung löschte sie den Beitrag wieder, da sie Angst vor möglichen Konsequenzen bekam.
Anzeige durch AfD-Abgeordneten
Trotz der raschen Löschung des Posts hatte einer ihrer etwa 1.200 Follower einen Screenshot gemacht und verbreitet. Dieser Screenshot gelangte schließlich zum AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Vogler, der Anzeige erstattete. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Aufrufs zu Straftaten. „Es war ein Schock“, sagte Laila K., als sie im Winter 2023 von den Behörden kontaktiert wurde, wie www.freilich-magazin.com berichtet.
Der ursprüngliche Verhandlungstermin im Mai 2024 musste kurzfristig abgesagt werden, da rund 40 Menschen aus Solidarität erschienen und nicht ausreichend Sicherheitspersonal anwesend war. Erst am 19. September 2024 konnte die Verhandlung stattfinden – wiederum unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit. Rund 30 Unterstützer von Laila K. und einige Anhänger von Vogler waren anwesend. Der Prozess verzögerte sich um fast eine Stunde aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen und Diskussionen über vergessene Ausweise.
Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe, Verteidigung plädiert auf Freispruch
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei der Instagram-Story um einen eindeutigen Aufruf zu Straftaten, der gleichzeitig einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellte. Der Staatsanwalt argumentierte, dass die Reichweite des Posts und die möglichen Konsequenzen nicht absehbar gewesen seien.
Die Verteidigung, vertreten durch Rechtsanwalt Yunus Ziyal, wies dies zurück und plädierte auf Freispruch. Ziyal erklärte, es handele sich um eine Meinungsäußerung, die unter die Meinungsfreiheit falle. Er kritisierte die Ermittlungen der Polizei, da nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass sich der Aufruf explizit auf den AfD-Stand bezogen hatte. Für die Verteidigung war klar: Diese Geschichte sei nicht ernst gemeint gewesen.
Schuldspruch auf Bewährung
Nach mehreren Stunden Verhandlung erklärte das Gericht Laila K. schließlich für schuldig und verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von 10 Tagessätzen zu je 55 Euro. Laila K. und ihr Anwalt gaben an, das Urteil gründlich überprüfen zu wollen und innerhalb der siebentägigen Frist über eine mögliche Berufung zu entscheiden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben bis zum 26. September Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.