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Impfverweigerung: Bayerischer Soldat hinter Gittern, Lauterbach unwissend!

In Bayern sorgt ein Fall für Aufsehen, der sich um die Impfpflicht während der Coronapandemie dreht. Ein Soldat, Alexander Bittner, sitzt in der Justizvollzugsanstalt Aichach, weil er sich gegen die Impfung weigerte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte sich jedoch überrascht über diese Information und bestritt, dass ein solcher Fall überhaupt existiere. Diese Äußerung von Lauterbach, die er während einer Befragung machte, irritierte viele Beobachter der politischen Landschaft.

Ein Blick zurück verrät, dass während der Hochphase der Pandemie eine Impfpflicht insbesondere für bestimmte Berufsgruppen, darunter auch für die Bundeswehr, eingeführt wurde. Christina Baum, Bundestagsabgeordnete der AfD, nutzte ihre Möglichkeit der Befragung, um von Lauterbach zu erfahren, ob er sich für die Freilassung von Personen einsetzen würde, die aufgrund der Ablehnung der Impfung inhaftiert sind. Lauterbachs knappe Antwort klang fast abweisend: Es sei ihm neu, dass ein Soldat wegen Impfverweigerung im Gefängnis sitze.

Ein umstrittener Antrag

Wenigstens formal ist die Anklage klar: Bittner, ein dreifacher Familienvater und Oberfeldwebel, verweigert seit Längerem die Impfung und wurde deshalb zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall brachte die AfD in Bayern auf den Plan. Diese stellte einen Dringlichkeitsantrag, um Ministerpräsident Markus Söder dazu zu bewegen, von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen. Jedoch zeigte sich der Rechtsausschuss des bayerischen Landtags wenig beeindruckt und lehnte diesen Antrag ab, mit einer breiten Mehrheit von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD.

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Kontroverse politische Reaktionen

Innerhalb der politischen Diskussionen bemerkte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rene Dierkes, eine Doppelmoral bei den Regierungsparteien. Laut ihm wird oft von dem „Bürger in Uniform“ gesprochen, der seinen eigenen Verstand einsetzt. Doch bei Entscheidungen wie dieser, so Dierkes weiter, erweise sich diese oft beschworene Haltung als reine Rhetorik. Es gibt Stimmen, die den eingeschlagenen Rechtsweg als unverhältnismäßig kritisieren und auf die persönlichen Rechte des Einzelnen verweisen.

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