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Hannover-Skandal: Frauen-Belästiger Mustafa H. trotz Haftstrafe auf freiem Fuß!

In Hannover sorgt der Fall von Mustafa H., einem abgelehnten Asylbewerber aus Somalia, für Empörung: Trotz einer dreimonatigen Haftstrafe wegen wiederholter Belästigung von Frauen bleibt der Mann, der bereits 15 Einträge im Strafregister hat, vorerst auf freiem Fuß und kehrte fröhlich zum Hauptbahnhof zurück.

In Hannover ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Somalia zu einer Haftstrafe verurteilt worden, bleibt aber zunächst auf freiem Fuß. Mustafa H., 25 Jahre alt, hat bereits einen abgelehnten Asylantrag und ist seit 2021 ausreisepflichtig. Seitdem tritt er immer wieder am Hauptbahnhof Hannover in Erscheinung, wo er Frauen belästigt und sich aggressiv verhält.

Vor Gericht erschien Mustafa H. aufgrund eines Vorfalls, bei dem er Mitarbeiter des Ordnungsamts beleidigte und bedrohte. Diese hatten ihn zuvor dabei erwischt, wie er Frauen bedrängte und Handtaschen anfasste, obwohl ihm die Deutsche Bahn längst ein Hausverbot erteilt hatte. Einer der Stadt-Mitarbeiter, 44 Jahre alt, schilderte die Situation: „Er ging nur jüngere Frauen an, fummelte an deren Handtaschen. Die Damen fühlten sich stark bedrängt, riefen um Hilfe.“ Nach der Anzeige durch die Polizei tauchte er dennoch 30 Minuten später erneut am Hauptbahnhof auf.

Richters Urteil und Haftstrafe

Im Verfahren forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe, doch der Richter entschied auf drei Monate Haft ohne Bewährung. Er wandte sich an Mustafa H. und sagte: „Das geht so nicht. Sie haben sich offenbar gedacht, dass Sie sich leisten können, was Sie wollen. Trotz Hausverbots halten Sie sich im Hauptbahnhof auf, grapschen Frauen an. Das schafft ein Klima der Angst, das ist nicht zu dulden.“ Diese Entscheidung folgt auf jüngste Entwicklungen, wie m.bild.de in einem aktuellen Artikel darlegt.

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Mustafa H. zeigte im Gerichtssaal Reue und stammelte: „Es tut mir leid.“ Doch das Gericht konnte nicht übersehen, dass er bereits 15 Einträge im Strafregister hat, darunter auch für Exhibitionismus, Körperverletzung und Diebstahl. Trotz der Verurteilung bleibt er bis zum Haftantritt frei.

Abschiebungshindernisse und Duldung

Warum Mustafa H. trotz seiner Ausreisepflicht weiterhin in Deutschland weilt, bleibt eine komplizierte Frage. Eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums erklärte, dass es keinen formalen Abschiebungsstopp für Somalia gibt. Allerdings scheitern Rückführungen oft an fehlenden Dokumenten oder anderen Hindernissen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf m.bild.de.

Nach dem Prozess wurde Mustafa H. wieder in der Nähe des Hauptbahnhofs gesichtet, wo er fröhlich in die Kamera winkte. Er bleibt bis auf weiteres in Deutschland, da für ihn aktuell ein Abschiebehindernis besteht.

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