Hannover – In einem Thriller, wie man ihn sonst nur aus Filmen kennt, erlebte der ehemalige Hells Angel Thomas F. eine Nacht des Schreckens. Eine brutale Bande aus fünf Männern, darunter der 36-jährige Mohammadschah Z. aus Berlin, entführten ihn in einem waghalsigen Überfall. Schauplatz des Dramas: Das „Café del Sol“ in Garbsen. Kaum hatte Thomas F., 57 Jahre alt und in Ungnade gefallenes Clubmitglied, das Café betreten, wurde er gewaltsam in einen Audi A6 gezerrt, der mit quietschenden Reifen auf Nimmerwiedersehen davonjagte.
Die beklemmende Fahrt führte zu einem entlegenen Haus in der Wennigser Mark, wo der Ex-Rocker im finsteren Keller auf unerbittliche Weise traktiert wurde. Der Hauptdarsteller dieser grauenvollen Inszenierung? Mohammadschah Z., der seine Forderung nach einer astronomischen Summe von 400.000 Euro mit einem erschreckenden Arsenal an Foltermethoden durchsetzen wollte. Zuerst ein paar Schläge und Tritte, dann das Grauen: Die Androhung, Thomas‘ kleinen Finger mit einer Rosenschere abzuschneiden und ihn mit Grillanzünder zu verbrennen! Eine drohende Apokalypse für den Schuldner, der bei den Hells Angels in Verruf geraten war.
Mühselige Flucht und dramatische Wende
Doch es gab einen Hoffnungsschimmer in dieser düsteren Erzählung. Thomas F., verzweifelt und gedemütigt, versicherte, zumindest 95.000 Euro in Kürze aufbringen zu können. Es schien, als würde die grauenvolle Szenerie ein abruptes Ende finden, als die Bande den Gefangenen schließlich laufen ließ. Doch die Geschichte nahm eine schicksalhafte Wendung, als Thomas F. den Mut fand, seine Kidnapper anzuzeigen. Die Polizei stürmte die Hinterzimmer der Gauner und der Justizapparat schleuderte die Ganoven direkt ins Gefängnis.
Urteil und offene Fragen
Im Gerichtssaal von Hannover fiel der schwere Hammer des Gesetzes: Mohammadschah Z. und sein Kumpan Burhan A., 40 Jahre alt, wurden jeweils zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Andere Mitverschwörer wie Julian D., 27, und Michael L., 42, kamen mit Bewährungsstrafen davon. Während Thomas F. jetzt schuldenfrei ist, bleibt die Frage offen, ob die mysteriösen Geldsummen je existierten. Ein Prozessanwalt lässt mit seinen Worten keinen Zweifel: „Für die Schulden gibt es keine Belege, zivilrechtlich lässt sich da nichts einfordern.“