Seit gestern ist es möglich, den Handwerkerbonus zu beantragen. Bereits in den ersten 24 Stunden gingen insgesamt 7.006 Anträge ein, was die große Nachfrage nach dem Handwerkerbonus verdeutlicht. Diese Maßnahme soll die Nachfrage nach Handwerksleistungen stärken und scheint zum richtigen Zeitpunkt gekommen zu sein, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Insgesamt beläuft sich die Gesamtsumme aller beantragten Förderungen für diese ersten Anträge auf rund 6,56 Millionen Euro, was eine durchschnittliche Fördersumme von etwa 936 Euro pro Antrag ergibt.
Der Handwerkerbonus bietet Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Dabei können 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro pro Person und Wohnadresse zurückerstattet werden. Ab dem Jahr 2025 wird die Förderhöhe auf 1.500 Euro reduziert. Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden, gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen. Es ist wichtig, dass die Rechnungen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und aufbewahrt werden.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel für die Jahre 2024 und 2025 belaufen sich auf insgesamt 300 Millionen Euro. Dies soll die Bauwirtschaft stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen schaffen. Der Handwerkerbonus kann rückwirkend für alle Handwerksleistungen seit dem 1. März 2024 beantragt werden. Die Abwicklung des Handwerkerbonus erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).
Um den Antragsprozess möglichst unkompliziert zu gestalten, sind auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at lediglich folgende Daten anzugeben: Name, Adresse, IBAN, Rechnung und Zahlungsbestätigung. Zur Identifikation des Antragsstellers kann entweder eine Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises genutzt werden. Personen, die nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügen, können Unterstützung erhalten. Die Website ermöglicht es auch anderen Personen einen Antrag für jemanden zu stellen, sofern alle notwendigen Dokumente vorliegen. Zusätzlich haben Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe ihre Unterstützung zugesagt.
Weitere Informationen über den Handwerkerbonus und die Förderung finden sich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at. Diese ist eine verlässliche Quelle für alle Interessierten und enthält weitere Details zur Antragstellung und den Förderkriterien. In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der Handwerkerbonus einen großen Zuspruch erfahren hat und die ersten 24 Stunden bereits eine hohe Anzahl an Anträgen eingegangen sind. Dies zeigt, dass die Maßnahme auf großes Interesse stößt und einen positiven Impuls für die Handwerksbranche darstellen könnte.
Dieser positive Start des Handwerkerbonus lässt auf eine hohe Beteiligung und positive Auswirkungen auf die Handwerksbranche hoffen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die beantragte Gesamtsumme im Rahmen der Sachprüfung noch verändern wird und wie viele Anträge schlussendlich bewilligt werden. Doch die aktuellen Zahlen signalisieren einen erfolgreichen Start und lassen auf eine positive Resonanz seitens der Bevölkerung schließen.