DeutschlandHamburgPolitik

Hamburg: Einbürgerungsboom dank neuem Gesetz und digitalem Antrag!

Rekord-Ansturm auf Hamburgs Amt für Migration: In nur 100 Tagen verdoppelt sich die Zahl der Einbürgerungsanträge dank neuer Gesetze – ein digitaler Schnellcheck macht's möglich!

Seit Ende Juni gelten in Deutschland neue Regeln für die Einbürgerung. Keine Überraschung, dass die Zahlen in Hamburg ihren Höhepunkt erreichen. Das neue Einbürgerungsrecht wurde am 27. Juni wirksam und hat einen starken Anstieg der Anträge zur Folge. Allein in Hamburg hat sich die Anzahl der Eingaben mit nahezu 6000 Anträgen in den ersten 100 Tagen seit Inkrafttreten verdoppelt. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Wendepunkt für viele Migranten, insbesondere für syrische Staatsangehörige, die seit 2015 in Deutschland leben.

Im Vergleich zu früheren Jahren ist der Anstieg bemerkenswert. Während im gesamten Jahr 2020 rund 6268 Anträge in Hamburg eingereicht wurden, ist ihre Anzahl bis Mitte September 2023 auf 13.658 gestiegen. Auch bei den tatsächlichen Einbürgerungen zeigt sich ein Wachstum von 4502 im Jahr 2020 auf bereits 6281 im laufenden Jahr bis Mitte September. Ungeachtet der Herausforderungen bei der Bearbeitung dieser Anfragen, hat das Amt für Migration in Hamburg zusätzliche Maßnahmen getroffen, um den Arbeitsaufwand zu bewältigen.

Innovationen im Einbürgerungsverfahren

Mit einer Reihe von Modernisierungen möchte das Amt für Migration die Prozesse optimieren. Durch Digitalisierung können Antragsteller jetzt ihre Einbürgerung online beantragen, was den ganzen Ablauf erheblich vereinfacht. Der neue digitale Quick-Check prüft im Voraus, ob Bewerber alle Voraussetzungen erfüllen, was die Effektivität des Verfahrens erhöht. Ziel ist es, den persönlichen Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren, sodass oft nur die Übergabe der Einbürgerungsurkunde den Gang zum Amt erfordert.

Kurze Werbeeinblendung

Dank dieser neuen Verfahren hat Hamburg einen Vorsprung als eines der ersten Bundesländer, das den digitalen Weg beschreitet. Diese Entwicklungen unterstreicht auch ein Bericht von www.welt.de.

Die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts erlaubt es Ausländern, schon nach fünf Jahren und bei einer kurzen Integration sogar nach drei Jahren, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Neu ist dabei, dass bisherige Staatsangehörigkeiten behalten werden können. Besonders für Gast- und Vertragsarbeiter gelten vereinfachte Nachweise der Sprachkenntnisse, sodass sie sich nur mündlich im Alltag verständigen müssen, ohne den üblichen Einbürgerungstest.

Strengere Vorgaben und Werte

Gleichzeitig sind die Richtlinien für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verschärft worden. Ein potenzieller Staatsbürger muss sich klar zu Menschenwürde und Gleichheit bekennen. Antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Handlungen sind nicht vereinbar mit den Grundsätzen der deutschen Verfassung, wie es das Bundesinnenministerium unterstreicht.

Kurze Werbeeinblendung https://hempy-futter.com/

Insgesamt bedeuten diese Maßnahmen nicht nur eine Erleichterung des Zugangs zur Staatsbürgerschaft, sondern auch eine klare Haltung Deutschlands hinsichtlich einer integrativen und werteorientierten Gesellschaftspolitik. Hamburg scheint mit seinen Initiativen derzeit auf dem richtigen Weg zu sein, um diese Herausforderung effizient zu bewältigen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"