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Halbierung der Stromkostenbremse: Druck auf Energielieferanten wächst

Die Strompreisbremse, die seit Dezember 2022 gültig ist, hat dazu gedient, Haushalte und Kleinbetriebe vor den stark gestiegenen Strompreisen zu schützen. Bisher wurden bis zu 2900 kWh im Haushalt mit einer Unterstützung von 30 Cent pro kWh abgedeckt. Ab dem 1. Juli 2024 wird diese Strompreisbremse auf 15 Cent pro kWh gesenkt. Diese Halbierung ist nachvollziehbar, da die Stromgroßhandelspreise und das allgemeine Preisniveau gesunken sind.

Jedoch haben die Energieversorger bisher kaum die günstigeren Konditionen an ihre Bestandskunden weitergegeben. Erst für den Sommer sind größere Preissenkungen angekündigt, was aus Sicht der AK zu spät ist. Viele Verbraucher sind weiterhin in teuren Altverträgen gefangen und können nicht wechseln. Auch die Preise von Neuverträgen liegen noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die AK fordert daher die Energiekonzerne auf, die sinkenden Preise endlich an die Verbraucher weiterzugeben.

Um günstigeren Strom zu erhalten, empfiehlt die AK den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control, der den Preisvergleich erleichtert. Außerdem gibt die AK Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Durchführung eines Anbieterwechsels. Eine weitere Option sind Energiegemeinschaften, in denen die vor Ort produzierte erneuerbare Energie zwischen den Mitgliedern geteilt wird. Der Klimafonds stellt eine Landkarte mit den Standorten vorhandener Energiegemeinschaften bereit, um Interessierten Informationen für einen Beitritt zu geben.

Wie in einem Artikel von www.ots.at zu sehen ist, fordert die AK die Energieversorger dazu auf, die günstigeren Konditionen der Strompreisbremse endlich an die Verbraucher weiterzugeben. Es wird betont, dass viele Verbraucher immer noch in teuren Altverträgen gefangen sind und nicht wechseln können. Die AK weist außerdem darauf hin, dass die Preise von Neuverträgen immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau liegen. Um günstigeren Strom zu bekommen, empfiehlt die AK den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control und die Option der Energiegemeinschaften, bei denen vor Ort produzierte erneuerbare Energie zwischen den Mitgliedern geteilt wird.

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In www.ots.at ist zu lesen, dass die Energieversorger die günstigeren Konditionen der Strompreisbremse bisher kaum an ihre Bestandskunden weitergegeben haben. Erste größere Preissenkungen sollen erst im Sommer erfolgen, was laut AK zu spät ist. Die AK fordert von den Energiekonzernen mehr Fairness, indem sie die sinkenden Preise endlich an die Verbraucher weitergeben.

Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen empfiehlt die AK den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control, der einen Preisvergleich erleichtert. Darüber hinaus können Verbraucher durch den Beitritt zu Energiegemeinschaften, die vor Ort erneuerbare Energie teilen, kostengünstigen Strom erhalten. Informationen zu bestehenden Energiegemeinschaften können beim Klimafonds eingeholt werden.

Die Halbierung der Strompreisbremse ist nachvollziehbar, da die Stromgroßhandelspreise und das allgemeine Preisniveau gesunken sind. Es ist entscheidend, dass die Energieversorger diese günstigeren Konditionen an ihre Bestandskunden weitergeben, um den Haushalten und Kleinbetrieben finanzielle Entlastung zu verschaffen.

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