Grundkauf in Werfenweng führt zu Rückgabe von Grundstücksteilen
In Werfenweng sorgt ein Grundkauf für Aufsehen, da ein Bauträger Teile seines Grundstücks zurückgeben musste. Das Bauprojekt „Hochthron neu“ wird dennoch fortgesetzt, und die Baustelle am Ortseingang von Werfenweng ist mittlerweile unübersehbar. Geplant sind ein Hotel mit 300 Betten, eine Appartementanlage, eine große Tiefgarage sowie diverse Lokale und Geschäfte.
Weiterführung des Bauprojekts trotz gestiegenem Projektvolumen
Das Projektvolumen des Bauvorhabens wurde ursprünglich auf 35 Millionen Euro beziffert, aber es wird angenommen, dass die Kosten mittlerweile deutlich gestiegen sind. Trotz des vorherigen Grundstücksgeschäfts und möglicher Schwierigkeiten, wird die Umsetzung des Bauprojekts „Hochthron neu“ kontinuierlich fortgeführt.
Keine Strafe aufgrund von Verjährung
Obwohl der Grundkauf als „erschlichen“ gilt, wird keine Strafe verhängt, da die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Dies sorgt für Diskussionen und Fragen hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen solcher Vorfälle und wie sie in Zukunft vermieden werden können.