In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag, einst als GEZ-Beitrag bekannt, eine häufige Belastung für viele Bürger. Monatlich beträgt er aktuell 18,36 Euro und ist essenziell für den Betrieb öffentlich-rechtlicher Sender, die diverse Programme wie Nachrichten, Sportübertragungen und Unterhaltung bieten. Allerdings gibt es zahlreiche Fälle, in denen diese Gebühren nicht beglichen werden, was die Städte vor eine erhebliche Herausforderung stellt.
Die Städte sind derzeit dafür verantwortlich, die ausstehenden Rundfunkgebühren einzutreiben, was oft einen hohen Arbeitsaufwand mit sich bringt. Im Saalekreis beispielsweise arbeitet eine Vollstreckungsbeamtin 30 Stunden pro Woche gezielt an der Eintreibung dieser Gebühren. Ein Blick in die Zahlen verrät, dass in Bad Dürrenberg zur Mitte des Jahres 334 Vollstreckungsverfahren anhängig waren. Das zeigt, wie ernst die Situation tatsächlich ist und wie nötig eine Reform dieses Systems ist.
Erhebliche Reformen in Sicht
Um den damit verbundenen Aufwand zu verringern, hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt nun einen wichtigen Schritt in die Wege geleitet: Der Entwurf zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sobald der Landtag diese Änderung beschließt, wird der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Aufgabe der Eintreibung von Rundfunkgebühren übernehmen. Geplant ist, dass die neue Regelung am 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte.
Diese Entscheidung kommt nicht von ungefähr; sie hat das Ziel, die Arbeitsbelastung der Kommunen zu senken und gleichzeitig die Effektivität bei der Eintreibung der Gebühren zu erhöhen. Dies wurde durch eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kreisstädten bestätigt, in der eine überwiegende Mehrheit der Kommunen die Änderung befürwortete. Der MDR wird damit in den Kreis der Vollstreckungsbehörden aufgenommen, was erheblich zur Entlastung der Städte beiträgt.
MDR und seine neuen Befugnisse
Der MDR wird in der Lage sein, Gerichtsvollzieher zu beauftragen und eröffnet damit neue Möglichkeiten zur Vollstreckung in Fällen von ausstehenden Zahlungen. Diese Praxis ist in Sachsen bereits etabliert und hat sich als erfolgreich erwiesen. Zuvor erhielt ein Schuldner zunächst eine Mitteilung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung von der Kommune. Der Weg zum Inkasso war oft langwierig und umständlich. Beispielsweise vereinbart die Stadt Dessau-Roßlau eine Vollstreckungspauschale von 30 Euro pro Fall mit dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten, was die finanziellen Anstrengungen für die Städte zusätzlich belastet.
Wenn ein Schuldner schließlich doch zahlt oder eine Ratenvereinbarung getroffen wird, wird der Fall in der Regel als erledigt betrachtet. Kommt es hingegen zu keiner Zahlung, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, darunter auch Kontenpfändungen und die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers. Diese Maßnahmen sind oft notwendig, um die ausstehenden Forderungen einzutreiben.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die neue Regelung nicht nur den Verwaltungsaufwand der Kommunen verringern könnte, sondern auch die Effizienz bei der Eintreibung der Rundfunkbeiträge steigern wird. Solch eine Umstrukturierung ist in Anbetracht der Herausforderungen, mit denen viele Städte konfrontiert sind, überaus sinnvoll. Weitere Informationen zu diesem Thema sind in dem Bericht auf www.mz.de zu finden.