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Gemeinden kämpfen trotz Zusatzmittel mit kritischer Finanzsituation

In einem Artikel von www.ots.at zu sehen, wurde die Gemeindefinanzprognose des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung im Auftrag des Österreichischen Städtebundes vorgestellt. Die Prognose zeigt, dass trotz des neuen Gemeindepakets der Bundesregierung die finanzielle Situation der Gemeinden weiterhin kritisch ist. Das Gemeindepaket konzentriert sich hauptsächlich auf Investitionen, um die Gemeinden in dieser Hinsicht zu unterstützen. Allerdings bleibt die Liquidität für den laufenden Betrieb der Gemeinden nach wie vor bedenklich.

Laut der Prognose wird weiterhin mit Abgangsgemeinden gerechnet, die ihren Betrieb nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können. Dies betrifft bis zu 40 Prozent der Gemeinden. Es ist daher erforderlich, Reformen durchzuführen, um die Liquidität mittelfristig wiederherzustellen.

Die Prognose des KDZ basiert auf aktuellen Prognosegrundlagen, wie dem WIFO und dem BMF, sowie den Ergebnissen des Finanzausgleichs 2024 und des Gemeindepakets. Sie bestätigt den bereits seit 2023 bestehenden starken Rückgang der Liquidität. Wenn keine Reformen und weitere Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern ergriffen werden, wird die Liquidität mittelfristig sogar deutlich unter dem Krisenjahr 2020 liegen.

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Um die finanziellen Spielräume der Gemeinden zu stärken, müssen Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Förderung von Investitionen ergriffen werden. Das Gemeindepaket 2024 konzentriert sich primär auf Investitionen und ermöglicht eine Ko-Finanzierung des Bundes von 80 Prozent über das neue Kommunale Investitionsprogramm 2025. Dies ist besonders wichtig, da die Gemeinden aufgrund ihrer gesunkenen Liquidität keine Eigenmittel mehr für Investitionen aufbringen können. Allerdings bleibt fraglich, ob die Gemeinden aufgrund ihrer Liquiditätsprobleme tatsächlich von diesen Mitteln profitieren können.

Die zusätzliche Finanzzuweisung des Bundes in Höhe von 300 Mio. Euro wird die Liquidität der Gemeinden im Jahr 2025 zumindest teilweise unterstützen. Allerdings zeigen die Prognosen, dass eine langfristige Stabilisierung der Liquidität über das Jahr 2025 hinaus erforderlich ist.

Die Ko-Finanzierungsverpflichtungen der Gemeinden zu Landesaufgaben, insbesondere Umlagen, führen dazu, dass die Einnahmen der Gemeinden immer mehr geschwächt werden. Von einem Euro an Gemeinde-Ertragsanteilen bleiben den Gemeinden nach Abzug der Umlagen bereits jetzt nur noch 47 Cent. Bis 2027 wird dies auf 40 Cent sinken. Dadurch wird es immer schwieriger, die kommunale Daseinsvorsorge in ausreichender Qualität aufrechtzuerhalten. Es ist daher dringend erforderlich, dieses strukturelle Problem schnellstmöglich zu lösen, um die Liquidität der Gemeinden zu sichern.

Aufgrund der geringeren finanziellen Spielräume müssen die Gemeinden ihre Investitionen in der kommunalen Daseinsvorsorge verstärkt durch Neuverschuldungen finanzieren. Bereits im Jahr 2023 wiesen die Gemeinden eine Netto-Neuverschuldung auf.

Zusätzlich zu den Reformen und Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern wird es weitere Anstrengungen von Seiten der Gemeinden erfordern, um stabile Gemeindefinanzen zu gewährleisten. Das KDZ empfiehlt eine Kombination aus Unterstützungsmaßnahmen und Reformen. Kurzfristig sollte der Zuschuss des Bundes in Höhe von 300 Mio. Euro für das Jahr 2025 dauerhaft gemacht werden. Außerdem sollten die Umlagendynamik der Länder reduziert und die Gemeinden Effizienzsteigerungen erarbeiten.

Mittelfristig sind strukturelle Reformen erforderlich, beispielsweise in Bezug auf die Pflege- und Gesundheitsfinanzierung, die Anpassung des vertikalen Finanzausgleichs, die Grundsteuerreform und die Entflechtung von Transfers zwischen Ländern und Gemeinden.

Es ist entscheidend, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam weitere Maßnahmen ergreifen, um die finanzielle Situation der Gemeinden zu verbessern und die kommunale Daseinsvorsorge langfristig sicherzustellen. Durch rechtzeitige Reformen und Unterstützungsmaßnahmen können die Gemeindefinanzen wieder auf einen Erholungspfad gebracht werden.

Quelle/Referenz
ots.at

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