Frankfurt – Am Flughafen Frankfurt haben Beamte der Bundespolizei einen Schmuggelversuch aufgedeckt, der sie wohl ziemlich überrascht haben dürfte. Ein Mann aus Mali versuchte, quasi heimlich nach Deutschland zurückzukehren, nur leider für ihn mit wenig Erfolg. In seinem Gepäck fand die Polizei sage und schreibe 54.800 Zigaretten, alle ohne Steuerbanderole – ein klares Zeichen für Schmuggelware.
Der Mann, ein 41-jähriger aus Mali, war kein unbeschriebenes Blatt. Im Gegenteil, er war bereits 2020 abgeschoben worden, nachdem er einen Teil seiner vierjährigen Haftstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verbüßt hatte. Laut Informationen der Polizei rückte er kürzlich auf dem Flughafen Frankfurt in den Fokus der Behörden , wie www.fnp.de berichtet.
Schmuggler am Frankfurter Flughafen gefasst
Den Beamten der Bundespolizei fiel der Malier auf, als er mit einem Flugzeug am Frankfurter Flughafen ankam. Gegen ihn bestand ein gültiger Haftbefehl aus dem Jahr 2017 wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz. Obwohl er 2020 abgeschoben wurde, versuchte er nun offensichtlich, nach Deutschland zurückzukehren. Dabei ignorierte er ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das noch bis 2027 galt. Nun muss er seine Restfreiheitsstrafe von 164 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt abbüßen. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen unerlaubter Einreise eingeleitet.
Die Menge an Zigaretten, die der Mann mit sich führte, wurde beschlagnahmt und dem Hauptzollamt in Frankfurt übergeben. Weitere Details findet man auf www.fnp.de.
Abgeschobener Asylbewerber nun in Haft
Nach seiner Festnahme wurde der Mann zur Verbüßung seiner Resthaftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Frankfurt überführt. Die Bundespolizei behielt ihn in Gewahrsam, nachdem der Vorfall aufgeklärt wurde. Die beschlagnahmten Zigaretten wurden an das Hauptzollamt Frankfurt übergeben, um die weiteren rechtlichen Schritte zu veranlassen. Der Vorgang wirft Fragen zur Überwachung von Ein- und Ausreisen sowie zur Wirksamkeit von Aufenthaltsverboten auf. Was außerdem erstaunt, ist der Mut des Straftäters, trotz der bestehenden Verbote und der drohenden Konsequenzen eine Rückkehr zu versuchen.