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FPÖ-Gesundheitssprecher fordert: Keine personenbezogenen Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium!

In einem Artikel von www.ots.at zu sehen ist die Ablehnung der Gesetzesnovelle zum Gesundheitstelematikgesetz durch die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ). Der FPÖ-Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, NAbg. Mag. Gerhard Kaniak, äußerte in seinem Debattenbeitrag Unverständnis über die Komplexität und Unklarheiten bei der Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Besonders bemängelte er, dass personenbezogene Gesundheitsdaten laut der Gesetzesnovelle im Gesundheitsministerium gespeichert werden sollen, obwohl sie dort seiner Meinung nach nichts zu suchen haben.

Ein weiterer Aspekt der Novelle, den Kaniak als absurd bezeichnete, betrifft die Speicherung von Impferinnerungen für 30 Jahre. Das System soll automatisch eine Erinnerung auslösen, wenn eine empfohlene Auffrischungsimpfung nicht fristgerecht erfolgte und somit nicht im elektronischen Impfpass eingetragen ist. Dies würde bedeuten, dass Impferinnerungen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren nach dem Tod des Patienten gespeichert werden könnten. Kaniak hinterfragt den Sinn einer solchen Vorgehensweise und stellte die Frage, welchen tatsächlichen Nutzen dies bringe.

Des Weiteren kritisierte der FPÖ-Gesundheitssprecher die Einschränkung des Zugriffs auf Gesundheitsdaten für Stellen wie öffentliche Apotheken. Derzeit ist der Zugriff auf 28 Tage nach Einführen der e-Card des Patienten beschränkt. Kaniak argumentiert, dass dieser Zeitraum bei längeren Impfschemata nicht ausreiche, da bestimmte Impfungen längerfristig erfolgen. Er plädiert dafür, den Zugriffszeitraum auf ein Jahr zu verlängern, um eine korrekte Erfassung der Impfung zu ermöglichen.

Abschließend betonte Kaniak, dass es offensichtlich nur um die Sammlung von Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium gehe und der tatsächliche Nutzen und die Funktionsfähigkeit des Systems nicht erkennbar seien. Daher lehnt die FPÖ diese Gesetzesnovelle ab.

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Es ist zu erwähnen, dass die Informationen auf www.ots.at stammen und auf der Ablehnung der Gesetzesnovelle durch die FPÖ basieren. Die Kritikpunkte von Gerhard Kaniak wurden in seinem Debattenbeitrag zur Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes geäußert. Die genannten Aspekte beziehen sich auf die Speicherung personenbezogener Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium, die langfristige Speicherung von Impferinnerungen und die Beschränkung des Zugriffs auf Gesundheitsdaten für bestimmte Stellen.

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