Der österreichische Behindertenrat begrüßt die neue Förderrichtlinie des Bundes, die darauf abzielt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Laut einer Pressemitteilung des Behindertenrates ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf ihren Lebensunterhalt am ersten Arbeitsmarkt verdienen können.
Die heute veröffentlichte Förderrichtlinie mit dem Titel „Inklusive Arbeit“ des Sozialministeriums wird Projekte in allen neun Bundesländern finanzieren. Diese Projekte sollen Menschen mit Behinderungen, die derzeit in tagesstrukturierenden Einrichtungen der Länder beschäftigt sind und nur unfallversichert sind oder ein Taschengeld erhalten, den Wechsel auf den offenen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Übergang umgesetzt werden kann. Zum einen durch ein inklusives Modell am ersten Arbeitsmarkt, zum anderen durch ein integratives Modell, wie beispielsweise die gemeinnützige Arbeitskraftüberlassung. Darüber hinaus ist es auch möglich, innovative Projekte in einem organisatorisch und/oder räumlich abgegrenzten Bereich einer bestehenden Einrichtung umzusetzen. In allen drei Modellen ist es jedoch wichtig, dass eine kollektivvertragliche Entlohnung erfolgt, die Beschäftigung im Rahmen von echten Arbeitsverträgen geschieht und die Personen voll in der Sozialversicherung versichert sind.
Das Sozialministerium stellt insgesamt 36 Mio. Euro für entsprechende Projekte bis zum Jahr 2026 zur Verfügung. Die Länder tragen ein weiteres Drittel der Kosten, sodass insgesamt 54 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Der Präsident des österreichischen Behindertenrates, Klaus Widl, betont, dass diese Förderrichtlinie eine wichtige Maßnahme ist, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Es ist nun entscheidend, dass die Projekte so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit Menschen mit Behinderungen tatsächlich davon profitieren können.
In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der österreichische Behindertenrat diese Förderrichtlinie als einen Schritt in die richtige Richtung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt betrachtet. Die Projekte sollen sicherstellen, dass auch Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf ihre finanzielle Unabhängigkeit durch Arbeit erlangen können. Die bereitgestellten finanziellen Mittel von insgesamt 54 Mio. Euro sollen dazu beitragen, diese Ziele bis zum Jahr 2026 zu erreichen.