Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften stark vorangetrieben! In der letzten Sitzung des Kreistags stellte Jacqueline Bernhardt von der Fraktion ZLP die Pläne vor, die auf den Druck von CDU und BSW/FH reagierten. Die neue Gemeinschaftsunterkunft in Dabel sorgt für hitzige Diskussionen und sogar Proteste vor dem Landratsamt! Demonstranten sind gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Dabel und fordern alternative Lösungen.
Landrat Stefan Sternberg (SPD) stellte klar, dass der Landkreis die ihm zugewiesenen Flüchtlinge nicht einfach abweisen kann. „Wenn wir die Menschen nicht unterbringen, landen sie wieder in der Erstaufnahme in Horst bei Boizenburg, und auch das ist noch unser Landkreis“, warnte er. Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, müssen zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen, wo ihre Daten erfasst werden, bevor sie in die Gemeinschaftsunterkünfte verteilt werden. Die neuen Unterkünfte in Parchim, Ludwigslust, Demen und Dabel sind vor allem für Familien gedacht.
Plätze bleiben unbesetzt – Privatsphäre für Familien!
Obwohl in Dabel theoretisch 500 Plätze zur Verfügung stehen, werden viele davon ungenutzt bleiben, da große Familien in mehreren Zimmern untergebracht werden. „In den Gemeinschaftsunterkünften können die Menschen zur Ruhe kommen und sich mit deutschen Gepflogenheiten vertraut machen“, erklärte Bernhardt. Kritiker fordern eine dezentrale Unterbringung, doch Sternberg betont, dass dies wirtschaftlich nicht umsetzbar sei. Die zentrale Unterbringung ermögliche eine effektivere Betreuung und schnellere Integration.
Die Gemeinschaftsunterkünfte sind nicht nur ein Ort der Unterbringung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Integration. Denn viele Flüchtlinge sind mit den deutschen Gepflogenheiten, wie Mülltrennung oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nicht vertraut. „Wir müssen ihnen helfen, sich in Deutschland zurechtzufinden“, so Bernhardt. Sobald die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sind sie nicht mehr an den Landkreis gebunden und müssen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen.
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