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Festnahme in Görlitz: Mutmaßlicher Schleuser aus Eritrea geschnappt!

Spektakuläre Grenzfestnahmen in Görlitz: Bundespolizei schnappt mutmaßlichen Schleuser aus Eritrea, der bei unerlaubter Einreise von elf Migranten beteiligt war – brisante politische Debatte um Zurückweisungen flammt auf!

Die Bundespolizei machte am Sonntag in Görlitz und Umgebung eine interessante Entdeckung: Insgesamt elf Migranten tauchten in verschiedenen Bereichen rund um die Stadt auf. Dies wirft erneut ein Schlaglicht auf die Situation an der deutsch-polnischen Grenze.

Was genau passierte? Die Bundespolizei stieß im kleinen Ortsteil Deschka der Gemeinde Neißeaue auf vier Migranten: Zwei Marokkaner im Alter von 20 und 24 Jahren und zwei Somalier, 14 und 25 Jahre alt. Laut Michael Engler, Sprecher der Bundespolizei Ludwigsdorf, hatten diese Personen die Grenze über die Fußgänger- und Radfahrbrücke in Deschka überquert. „Das Quartett war nachweislich über die Fußgänger- und Radfahrbrücke in Deschka über die Grenze gelangt“, erklärte Engler.

Grenzkontrollen und direkte Zurückweisungen

Während die drei Erwachsenen am gleichen Nachmittag direkt nach Polen zurückgeführt wurden, wurde der 14-jährige Somali dem Jugendamt in Görlitz übergeben. Seit Oktober letzten Jahres gibt es an der deutsch-polnischen Grenze wieder stationäre Kontrollstellen. Diese Maßnahme hatte zur Folge, dass die Debatte um direkte Zurückweisungen erneut entflammte. Verschiedene politische Lager fordern diese Maßnahme, obwohl sie rechtlich umstritten ist.

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Am selben Sonntagabend stießen die Beamten im und um den Görlitzer Bahnhof auf sieben weitere Migranten aus Afrika. Darunter befanden sich zwei 25-jährige äthiopische Frauen und vier Eritreer, im Alter zwischen 25 und 31 Jahren. Sie wurden alle in Gewahrsam genommen. Ein weiterer Eritreer, 30 Jahre alt, wurde ebenfalls aufgegriffen und steht im Verdacht, an der illegalen Einreise der sechs anderen beteiligt gewesen zu sein, so Engler.

Der festgenommene Schleuser

Dieser 30-jährige Eritreer, der verdächtigt wird, Schleusertätigkeiten vorgenommen zu haben, besitzt einen deutschen Aufenthaltstitel und wohnt momentan in Cottbus. Er wurde bereits am Montag verhört. Die anderen sechs Personen wurden an Erstaufnahmeeinrichtungen überwiesen. Die zuständige Behörde für ihre weitere Befragung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), da es sich offenbar um sogenannte „Dublin-Fälle“ handelt. Das bedeutet, sie wurden bereits in Polen registriert und müssen nun geprüft werden, wie es weitergeht.

Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.saechsische.de.

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