MedienPolitik

Femizidopfer in Wiener Sexclub: Verletzung von Persönlichkeitsschutz und Intimsphäre

In einem Artikel des Online-Portals oe24.at mit dem Titel „Sexclub-Morde: Das ist der Dreifach-Killer von Wien“ hat der Senat 2 des Presserats festgestellt, dass der Beitrag gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt. Der Artikel befasst sich mit einem blutigen Vorfall in einem Wiener Rotlicht-Lokal, bei dem mehrere Sexarbeiterinnen getötet wurden. Der Tatverdächtige hatte sich laut Polizeisprecher in seiner ersten Einvernahme grundsätzlich geständig gezeigt und angegeben, Stimmen gehört zu haben, die ihm die Taten befohlen hätten. Zudem äußerte er eine grundsätzliche Abneigung gegenüber Frauen.

Der Senat des Presserats hat kritisiert, dass der Artikel reißerisch und respektlos gegenüber den Opfern ist. Insbesondere wurde die Veröffentlichung von Porträtfotos eines (nicht prominenten) Femizidopfers bemängelt, da dies in die Persönlichkeitssphäre der verstorbenen Frau eingreift, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der Hinterbliebenen vor oder die Gesichtszüge der Abgebildeten wurden großflächig verpixelt. Auch die Darstellung der Opfer auf einem anderen Foto, auf dem sie freizügig und in unangemessener Weise sexualisiert gezeigt werden, wurde als ethisch problematisch erachtet.

Der Senat merkte an, dass die Veröffentlichung des Bildmaterials kein legitimes Informationsinteresse erkennen lässt und eher dem Voyeurismus und den Sensationsinteressen der Leserinnen und Leser dient. Daher empfahl der Senat, die Fotos aus dem Beitrag zu entfernen. Die Medieninhaberin wurde aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.

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Es ist zu beachten, dass der vorliegende Fall aufgrund einer Mitteilung einer Leserin vom Senat 2 des Presserats eigenständig untersucht wurde. Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Quelle: www.ots.at

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Quelle/Referenz
ots.at

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