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‚Faktencheck widerlegt Mythen zur Entwaldungsverordnung‘

Die Torpedierung der bereits beschlossenen EU-Entwaldungsverordnung von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Landwirtschaftskammer stützt sich auf Falschmeldungen und Halbwahrheiten. Das ist das Ergebnis eines Faktenchecks, den die Menschenrechtsorganisation Südwind, der Österreichische Biodiversitätsrat, die Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar (DKA) und die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz (KOO) durchgeführt haben. Der Faktencheck basiert auf dem Verordnungstext der EU sowie auf öffentlich zugänglichen Dokumenten der EU-Kommission.

Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, Produkte zu verhindern, die mit Entwaldung, Waldschädigung und illegaler Vertreibung von lokaler Bevölkerung in Verbindung stehen. Dazu zählen zum Beispiel Holz, Kakao und Soja. Die Verordnung soll die globale Zerstörung der Wälder und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen stoppen.

Ein Argument gegen die Verordnung ist, dass sie zu einer überbordenden Bürokratie führen würde. Die Kritiker behaupten, dass jeder einzelne Baum und seine Geodaten erfasst werden müssten. Tatsächlich müssen jedoch nur Wälder und Ackerflächen als Ganzes einmalig mit GPS-Daten versehen werden. Die Erfassung der Flächen ist mit Google Maps einfach umsetzbar. Die restlichen Bestimmungen gelten bereits seit der Einführung der Holzhandelsverordnung (EUTR) im Jahr 2013.

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Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Entwaldung ist weltweit die zweitgrößte Ursache von CO2-Emissionen und trägt daher massiv zum Klimawandel bei. Die neue Entwaldungsverordnung ist ein wichtiger Beitrag, um dem entgegenzuwirken. Sie schützt auch die Rechte der Kleinbauern und der indigenen Bevölkerung im globalen Süden vor illegaler Vertreibung und Entwaldung.

Der Zugang zu sauberem Wasser und Nahrung hängt für viele Menschen im globalen Süden vom Wald ab. Eine ambitionierte und fristgerechte Umsetzung der Verordnung würde dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort nachhaltig zu sichern.

Hier ist der vollständige Faktencheck einsehbar:

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| Verordnungsinhalt | Ziel der Verordnung |
|——————————————–|——————————————————————————————————————————————————-|
| GPS-Daten für Wälder und Ackerflächen | Produkte verhindern, die mit Entwaldung, Waldschädigung und illegaler Vertreibung von lokaler Bevölkerung in Verbindung stehen |
| Keine Erfassung von Geodaten einzelner Bäume | Globale Zerstörung der Wälder und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen stoppen |
| Restliche Bestimmungen seit 2013 in Kraft | Verhinderung von CO2-Emissionen und Beitrag zum Klimawandel |
| | Schutz der Rechte der Kleinbauern und der indigenen Bevölkerung im globalen Süden vor illegaler Vertreibung und Entwaldung |
| | Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschen im globalen Süden durch nachhaltige Nutzung der Wälder |



Quelle: Südwind / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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