Die Maßnahmen Österreichs zur Reduzierung des Verkehrs über die überlastete Brennerroute stehen im Fokus der Kritik der EU-Kommission. In einem von Italien gegen Österreich angestrengten Verfahren wurde festgestellt, dass die vom österreichischen Staat verhängten Maßnahmen wie Nachtfahrverbote, Transportverbote für „schienenaffine“ Güter und Winterfahrverbote den freien Warenverkehr beeinträchtigen und somit gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Kommission erkennt die Umweltprobleme Österreichs im Zusammenhang mit dem Transit, jedoch werden die angewandten Mittel zur Erreichung von Umweltschutz-, Verkehrssicherheits- und Verkehrsführungszielen nicht anerkannt.
Italien plant, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Rechtmäßigkeit der österreichischen Maßnahmen im Hinblick auf das EU-Recht zu klären. Währenddessen setzen Österreichs Europaministerin Karoline Edtstadler und Außenminister Alexander Schallenberg auf einen Dialog zur Lösungsfindung anstelle einer juristischen Auseinandersetzung. Sie vertreten die Ansicht, dass der freie Warenverkehr nicht über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt in Tirol gestellt werden sollte. Eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wird laut ihnen nicht die Verkehrssituation am Brenner verbessern oder den Anteil an Lkw-Transporten auf die Schiene verlagern.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter unterstützt die Einschätzung Italiens, dass die Maßnahmen Österreichs keinen Platz in der EU haben und beendet werden müssen. Der Lkw-Verkehr über die Brennerroute hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Laut Angaben des Tiroler Regierungschefs Anton Mattle hat sich die Anzahl der Lastwagen von 1,1 Millionen im Jahr 2000 auf 2,5 Millionen im Jahr 2022 erhöht. Dadurch entfällt mittlerweile 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr auf den Brenner, was zu zunehmenden Belastungen auf und entlang der Route führt.