Politik

EU-Gerichtshof bestätigt: Von der Leyens Impfstoffverträge waren rechtswidrig!

In einem aktuellen Urteil bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die Europäische Kommission der Öffentlichkeit keinen ausreichenden Zugang zu den Verträgen über Covid-19-Impfstoffe gewährt hat. Zudem wurden Unregelmäßigkeiten in der Begründung für die Schwärzung einiger Teile der Dokumente festgestellt. Diese Entscheidung hat FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl und FPÖ-EU-Abgeordneten Gerald Hauser veranlasst, das System von Ursula von der Leyen als gescheitert anzusehen. Die FPÖ hatte von Anfang an die Geheimniskrämerei rund um die Impfstoffdeals kritisiert und die Veröffentlichung der Verträge gefordert. Die Ablehnung der EU-Kommission hat sie jedoch nicht davon abgehalten, auf Transparenz im Sinne der EU-Bürger zu pochen.

Die Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und Pfizer bleibt weiterhin im Dunkeln. Die Kommission weigert sich, die Details und den Zustandekommen des Pfizer-Deals offenzulegen. Es handelt sich dabei um einen Vertrag im Wert von 35 Milliarden Euro, und die FPÖ fordert nach wie vor Transparenz vonseiten der Kommission. Das heutige Urteil des EU-Gerichtshofs soll dabei helfen, Licht ins Dunkel der Impfstoffbeschaffung zu bringen.

Im Hinblick auf die geplante Wiederwahl Ursula von der Leyens als EU-Kommissionspräsidentin fordert FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Herbert Kickl, dass die Geheimniskrämerei rund um den Impfstoffdeal nicht ignoriert werden darf. Er beschuldigt von der Leyen, eine negative Symbolfigur für undemokratische Abgehobenheit und eine Abkoppelung von den Völkern Europas zu sein. Die Abgeordneten der FPÖ werden daher bei der Wiederwahl von der Leyens keine Stimme abgeben.

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Das heutige Urteil des EU-Gerichtshofs hat deutlich gezeigt, dass das System von Ursula von der Leyen gescheitert ist. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dieses Urteil haben wird und ob die Forderungen nach Transparenz in der Impfstoffbeschaffung weiterhin Gehör finden.

Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen

Quelle/Referenz
ots.at

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