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Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags sorgt für weitere Entlastung

Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wird in Österreich erhöht, um die Beitragszahlerinnen und -zahler weiter zu entlasten. Bisher konnten bis zu 400 Euro pro Jahr als Sonderausgabe abgesetzt werden, ab sofort sind es nun bis zu 600 Euro. Diese Maßnahme wurde bereits im Budgetausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Freiheitlichen angenommen. Die Erhöhung der Absetzbarkeit soll vor allem Familien zugutekommen, die dem Glauben angehören.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonte, dass anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander leisten. Gerade in schwierigen Zeiten bieten sie vielen Menschen Sicherheit und Hoffnung. Die Erhöhung der Absetzbarkeit soll dafür sorgen, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre wichtigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbringen können.

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die gestiegenen Absetzungsmöglichkeiten für den Kirchenbeitrag:

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Jahr Absetzbarer Betrag
Vor 2024 bis zu 400 Euro
Ab 2024 bis zu 600 Euro

Die Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ist Teil einer breiten Entlastungsoffensive der Regierung und ist eine gezielte Maßnahme zur Steuerentlastung. Sie trägt dazu bei, dass jene, die ihre Kirchenbeiträge abführen, in diesem Jahr 200 Euro mehr geltend machen können.

In historischem Kontext ist die Kirchensteuer in Österreich bereits seit Jahrhunderten ein Thema. Im 18. Jahrhundert wurde die Kirchensteuer vom Staat eingeführt und zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften genutzt. Im Laufe der Zeit und durch verschiedene Verfassungsänderungen wurde die Kirchensteuer weiterentwickelt und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst.

Mit der Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags setzt die österreichische Regierung ein weiteres Zeichen für die Wertschätzung und Unterstützung der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahme zu einer weiteren Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beiträgt und den Bürgern eine finanzielle Entlastung bietet.



Quelle: ÖVP Parlamentsklub / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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