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Erfolgreicher KV-Abschluss in der PROPAK-Industrie: Löhne und Gehälter steigen um bis zu 13%

Erfolgreicher KV-Abschluss für die Beschäftigten in der PROPAK-Industrie

Am 22. Februar 2024 einigten sich die Vertreter der Gewerkschaft GPA und die Vertreter des Fachverbandes der industriellen Fertigung von Produkten aus Papier und Karton (PROPAK) nach intensiven Verhandlungen in der 6. Verhandlungsrunde auf neue Löhne und Gehälter für die rund 9.000 Beschäftigten der Branche.

Der KV-Abschluss bringt folgende Veränderungen mit sich:

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  • Die KV Löhne- und Gehälter steigen um 7,5 % bis 13,0 %, wobei das neue Mindestgrundgehalt bzw. Mindestmonatslohn bei € 2.300 liegt.
  • Die IST Löhne- und Gehälter erhöhen sich um 7,5 %.
  • Die Lehrlingseinkommen steigen um 8,5 %.
  • Die Zulagen erfahren eine Erhöhung um 7,5 %.
  • Die Reiseaufwandsentschädigungen werden um 7,5 % angehoben.
  • Die Beschäftigten erhalten eine steuerfreie Einmalzahlung von € 200.

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. März 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Der GPA-Verhandlungsleiter, Wirtschaftsbereichssekretär Christian Schuster, begrüßt den Abschluss und betont die Berücksichtigung der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Branche. Gleichzeitig hebt er hervor, dass durch den neuen Mindestmonatslohn bzw. Mindestgrundgehalt die untersten Einkommen um bis zu 13 Prozent angehoben werden konnten, was angesichts der hohen Lebenserhaltungskosten ein wichtiger Schritt sei.

Die PROPAK-Industrie ist bekannt für die Herstellung von Produkten aus Papier und Karton. In Österreich gibt es rund 9.000 Beschäftigte in diesem Bereich. Die Branche hat in den letzten Jahren mit wirtschaftlichen Herausforderungen zu kämpfen gehabt, was den Abschluss des neuen KV besonders relevant macht.

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Um einen genaueren Überblick über die Auswirkungen des KV-Abschlusses auf die Beschäftigten in der PROPAK-Industrie zu erhalten, wurde eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Veränderung Prozentsatz
KV Löhne- und Gehälter 7,5 % – 13%
Mindestgrundgehalt € 2.300
IST Löhne- und Gehälter 7,5 %
Lehrlingseinkommen 8,5 %
Zulagen 7,5 %
Reiseaufwandsentschädigungen 7,5 %
Steuerfreie Einmalzahlung € 200
Geltungstermin 1. März 2024
Laufzeit 12 Monate

Dieser neue KV-Abschluss trägt dazu bei, dass die Beschäftigten in der PROPAK-Industrie von erhöhten Löhnen und Gehältern profitieren und somit ihre finanzielle Situation verbessern können. Es wird erwartet, dass dies einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohl der Beschäftigten hat.

Historische Fakten über die Entwicklung der Löhne und Gehälter in der PROPAK-Industrie könnten möglicherweise weitere Einsichten bieten und verdeutlichen, wie sich die Arbeitsbedingungen im Laufe der Zeit verändert haben.



Quelle: ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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