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Düsseldorfer wegen Beleidigung vollverschleierter Frauen zu Geldstrafe verurteilt

Ein 56-jähriger Mann aus Düsseldorf wurde von einem Landgericht zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.450 Euro verurteilt, weil er im Januar 2023 auf dem Onlinedienst "X" muslimische Frauen in Burkas herabwürdigend als "Müllsäcke" bezeichnet hatte.

Ein Düsseldorfer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er vollverschleierte Frauen in abfälliger Weise als „Müllsäcke“ bezeichnete. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Dienstag die Entscheidung des Amtsgerichts und wies damit die Berufung des 56-Jährigen zurück.

Im Januar 2023 hatte der Mann auf der Social-Media-Plattform „X“ (früher bekannt als Twitter) muslimische Frauen, die Burkas tragen, als „wandelnde Müllsäcke“ bezeichnet. Er postete dazu ein Foto von vollverschleierten Frauen und fügte den herabwürdigenden Kommentar hinzu. Das Amtsgericht Düsseldorf wertete dies als Volksverhetzung und verhängte eine Geldstrafe von 2.450 Euro gegen den Mann.

Volksverhetzung und Menschenwürde

Die Richter des Amtsgerichts waren der Ansicht, dass der Angeklagte mit seinem Kommentar und der Verbreitung des Bildes die Menschenwürde der betroffenen Frauen stark beeinträchtigt habe. Durch die Gleichsetzung mit „Unrat“ machte er deutlich, dass er diese Frauen als minderwertig ansieht. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte, dass die Berufung des Mannes gegen dieses Urteil verworfen wurde.

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Volksverhetzung ist in Deutschland ein schwerwiegendes Delikt, das den öffentlichen Frieden durch Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gefährdet. Es ist darauf ausgelegt, bestimmte Gruppen zu schützen und dafür zu sorgen, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Religion oder kulturellen Identität respektvoll behandelt wird. Das Urteil des Amtsgerichts sendet eine starke Botschaft, dass solche diskriminierenden Äußerungen in der Gesellschaft nicht toleriert werden.

Die rechtlichen Konsequenzen

Der Fall bleibt allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte weitere Rechtsmittel einlegen könnte. Es ist jedoch fraglich, ob eine höhere Instanz eine andere Meinung vertreten würde, da die Beweise gegen ihn klar und eindeutig sind. Die Geldstrafe von 2.450 Euro unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Tat und soll einerseits als Strafe, andererseits auch als Abschreckung dienen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.

Diese Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf macht erneut deutlich, dass die Rechtsprechung entschieden gegen Hassreden und die Verletzung der Menschenwürde vorgeht. In einer Gesellschaft, die Vielfalt und Toleranz schätzt, müssen alle Bürger sicher sein, dass Diskriminierung und Hetze konsequent geahndet werden.

– NAG

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