Die Diskussion um die Asylpolitik in Deutschland wird intensiver, während die Stimmen, die eine Rückkehr zu strengeren Regeln fordern, lauter werden. Professor Hans-Jürgen Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war, hat sich nun klar für eine Fundamentaländerung der bestehenden Praxis ausgesprochen. Er macht seine Meinung deutlich, dass Deutschland die rechtliche Möglichkeit hat, an den Grenzen zurückzuweisen und widerrechtlich eingereiste Migranten abzuwenden.
Papier stützt seine Argumentation vor allem auf das Asylgesetz. Seiner Auffassung nach wurde der § 18, der die Rückweisung von Personen aus sicheren Drittstaaten regelt, 2015 durch die Bundesregierung weitgehend außer Kraft gesetzt. Dies führte dazu, dass alle Personen, die an die Grenzen kamen und um Asyl baten, ins Land gelassen wurden, unabhängig von ihrer Herkunft oder den Hintergründen ihrer Flucht.
Rückkehr zum geltenden Recht und nationale Souveränität
Papier hält es nicht nur für möglich, sondern für dringend geboten, diese Rückweisungen nach dem Asylgesetz wieder durchzusetzen. Seiner Meinung nach sind Deutschland und die angrenzenden EU-Staaten sichere Drittstaaten, was eine Verweigerung der Einreise für dortige Migranten rechtfertigt. Er kritisiert die derzeitige Praxis, die es jedem ermöglicht, der das Wort „Asyl“ in den Mund nimmt, nach Deutschland einzureisen.
Ein erheblicher Punkt in Papies Argumentation ist der Erhalt der nationalen Souveränität Deutschlands. Er betont, dass Deutschland nicht gezwungen werden darf, jedem an der Grenze auftauchenden Asylsuchenden die Einreise zu gestatten. Der Verfassungsrechtler ist felsenfest davon überzeugt, dass der Schutz der nationalen Grenzen und die Abwehr unzulässiger Einreisen Teil der Hoheitsrechte eines souveränen Staates sind, die sogar über europäischem Recht stehen.
Die Grünen werfen ein, dass EU-Recht einen solch rigorosen Rückweisungsprozess nicht zulässt. Papier hat jedoch deutlich gemacht, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland gefährdet sind und deshalb in der derzeitigen Situation eine nationale Notlage ausgerufen werden könnte. Dies würde bedeuten, dass sich Deutschland nicht mehr an die bestehenden EU-Vorgaben halten müsste.
Eine kritische Sicht auf den subsidiären Schutz
Papier hat auch zur Thematik des subsidiären Schutzes Stellung bezogen. Aktuell erhalten 27 Prozent der in Deutschland Schutzsuchenden diesen speziellen Schutzstatus, obwohl sie weder als Flüchtlinge anerkannt werden noch einen Anspruch auf Asyl haben. Der Verfassungsrechtler fordert eine Überarbeitung dieser Regelung, da er der Meinung ist, dass Deutschland humanitären Schutz gewähren kann, dies jedoch nicht zu einem allgemeinen Anspruch umschrieben werden sollte.
Die Forderungen von Papier, besonders in Bezug auf die Abschaffung des subsidiären Schutzes in seiner gegenwärtigen Form, werfen berechtigte Fragen auf über die Zukunft der Asylpolitik in Deutschland. Seine Ansichten stehen im Mittelpunkt einer intensiven Debatte und können weitreichende Folgen für die Art und Weise haben, wie mit Migration und Asyl umgegangen wird.
Die Bemühungen um eine klare Regelung, die Rückgewiesene und den Schutz von deutschen Grenzen in den Fokus rückt, nehmen zu. In einer Zeit, in der die öffentliche Meinung zunehmend polarisiert ist, ist es entscheidend zu beobachten, wie sich diese Diskussionen entwickeln und welche Maßnahmen die Bundesregierung letztlich umsetzen wird.
– NAG