Deutschland ist erneut ins Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geraten. Grund ist die Abschiebung eines Syrers im Jahr 2018, der mit einem gefälschten bulgarischen Pass an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen wurde. Das Gericht entschied jetzt, dass die Abschiebung nach Griechenland gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt.
Der junge Syrer, geboren 1993, hatte für den gefälschten Pass in Griechenland 2000 Euro bezahlt und war mit einem Bus unterwegs, als er von den deutschen Behörden an der Grenze abgefangen und nach Passau gebracht wurde. Es folgte eine schnelle Abschiebung: noch am selben Tag flog man ihn nach Athen zurück. wie apollo-news.net berichtet.
Fehlende Überprüfung der Asylmöglichkeiten
Der EGMR kritisierte besonders scharf, dass die deutschen Behörden nicht überprüften, ob der Mann in Griechenland eine Chance auf ein Asylverfahren hatte. Zudem wurde die Frage nicht geklärt, ob die Haftbedingungen in Griechenland den menschenrechtlichen Standards entsprachen. All diese Versäumnisse führten dazu, dass dem Mann eine menschenunwürdige Behandlung drohte.
Verpasste Rechtsmittel gegen die Abschiebung
Der Syrer bemängelte, dass sein Asylgesuch in Deutschland nicht registriert wurde und ihm kein Zugang zu einem Anwalt gewährt wurde. Diese Faktoren hinderten ihn daran, rechtzeitig gegen seine Abschiebung nach Griechenland vorzugehen. Der Artikel von apollo-news.net gibt dazu eine ausführliche Darstellung.
Deutschland wurde zur Zahlung von 8.000 Euro Entschädigung an den Syrer verurteilt, während auch Griechenland wegen der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache auf der Insel Leros mit einer Entschädigungszahlung von 6.500 Euro belangt wurde. Ironischerweise erhielt der Mann in Griechenland letztendlich Asyl, eine Entwicklung, die zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht absehbar war.
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