Politik

COFAG-Auflösung bis Juli 2024: Finanzausschuss beschließt Neugestaltung

Im Finanzausschuss wurde beschlossen, dass die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes, kurz COFAG, ab dem 31. Juli 2024 aufgelöst werden soll. Der Gesetzesantrag sieht vor, dass die COFAG als Gesellschaft abgewickelt wird und ihre bisherigen Aufgaben neu geordnet werden. Mit diesem Beschluss wird auch einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen, der festgestellt hatte, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei.

Bis Ende Juli sollen möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge von der COFAG abgeschlossen werden. Unerledigte Förderanträge sollen dann in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers übergehen. Die Grünen zeigten sich zuversichtlich, dass die Finanzbehörde diese Aufgabe bewältigen könne. Damit sollen alle Unternehmen einen fairen und gerechten Anspruch auf Finanzhilfen bekommen.

Der Finanzausschuss sprach sich außerdem für eine Förderung in Höhe von 70 Millionen Euro für eine neue Gasinfrastrukturleitung aus. Das Projekt "WAG Teil-Loop" sieht den Ausbau eines 40 Kilometer langen Leitungsstrangs zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden vor. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Gasversorgung erhöhen und die Abhängigkeit von russischem Gas verringern.

Die NEOS brachten eine Forderung nach rechtlichen Vorgaben bei der öffentlichen Lebensmittelbeschaffung ein. Sie kritisieren Versäumnisse bei der Umsetzung des Aktionsplans für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung in Ministerien. Die NEOS fordern gesetzliche Mindestkriterien für die Lebensmittelbeschaffung, die sich an den derzeitigen Kriterien des naBe-Aktionsplanes orientieren sollen. Die SPÖ signalisierte Zustimmung zu dieser Forderung.

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Es herrschte Kritik der NEOS an der COFAG, die aus verfassungsrechtlichen Bedenken zur Gründung der Agentur resultierte. Demgegenüber lobten die Grünen die Arbeit der COFAG und betonten, dass die inhaltliche Kritik der NEOS unfair sei. Die COFAG habe unter hohem Druck gute Arbeit geleistet und auf der Basis rechtlicher Grundlagen operiert.

Zusätzlich beschloss der Finanzausschuss die konkrete Übernahme von Garantien der COFAG durch den Finanzminister. Diese sollen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen dienen. Der Gesamtbetrag der Garantien darf 300 Millionen Euro nicht übersteigen.

Die Auflösung der COFAG und die neuen Gesetzesbeschlüsse wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen verabschiedet. Die Oppositionsparteien hatten Bedenken und stimmten gegen das Gesetzespaket.

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