In einer bedeutenden Entscheidung hat das Amtsgericht Baden-Baden die teilweise Umwidmung des Schwarzwaldwohnstifts in eine Asylunterkunft für unrechtmäßig erklärt. Hintergrund sind Beschwerden der älteren Bewohner über störenden Lärm und Belästigungen durch junge ausländische Frauen mit Kindern. Diese Entscheidung wurde aufgrund einer Klage von 19 Apartment-Besitzern getroffen.
Die Seniorenresidenz, die aus insgesamt 117 Einheiten besteht, wird von unterschiedlichen Eigentümern verwaltet. Die klagenden Apartment-Besitzer wehrten sich dagegen, dass die übrigen Eigentümer das Angebot der Stadt Baden-Baden annahmen und die Wohnungen an Asylbewerber vermieteten, wobei sie dafür deutlich höhere Mieten erhielten. Diese Umwidmung war jedoch ein klarer Verstoß gegen die ursprünglichen Verträge und Festlegungen, die die Nutzung der Anlage seit den 1980er Jahren als „Senioren-Wohnstift“ festschreiben.
Stadt und Eigentümer in der Kritik
Besonders brisant: Die Entscheidung des Gerichts deckte auch auf, dass die Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung eine schlecht besuchte Eigentümerversammlung im Juni 2023 ausnutzten, um die neue Nutzung zu beschließen. Mutmaßliches Motiv: finanzielle Vorteile. Denn die Stadt Baden-Baden bot höhere Mieten als die bisherigen, meist älteren Bewohner der Seniorenresidenz zahlten. Diese Entwicklungen führten zu erheblichem Unmut unter den Alteingesessenen, insbesondere als Pläne bekannt wurden, mit der Stadt einen Generalmietvertrag für Migranten abzuschließen. Das Gericht machte diesen Absichten jedoch einen Strich durch die Rechnung.
Zu den prominenten Bewohnern des Schwarzwaldwohnstifts gehört Leon Meyer-Vogelfänger, der ehemalige Kultur-Staatssekretär Sachsen-Anhalts. In einem Interview mit der Welt betonte der 80-Jährige: „Die Zweckentfremdung des Wohnstifts ist rechtswidrig, die Flüchtlinge müssen ausziehen.“ Mehr zu dieser Aussage und den Hintergründen auf jungefreiheit.de.
Unterbringung von Migranten unzulässig
Die Pläne, Migranten in der Residenz unterzubringen, stoßen auf erheblichen Widerstand. Meyer-Vogelfänger und andere Bewohner fordern die Rückkehr zur ursprünglichen Nutzung als reine Senioreneinrichtung. „Es ging nie um das Wohl der Migranten, sondern lediglich um die Maximierung der Mieteinnahmen“, so Meyer-Vogelfänger weiter.
Bis jedoch endgültig geklärt ist, wie schnell die Asylbewerber die Wohnungen räumen müssen, könnte noch Zeit vergehen. Denn die Verlierer des Prozesses haben die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die Stadt Baden-Baden hofft darauf und will sich solange nicht weiter äußern, wie das Urteil nicht rechtskräftig ist. Experten gehen davon aus, dass der vollständige Rechtsweg Jahre dauern könnte. Mehr Details zu diesem Rechtsstreit bietet der Artikel auf jungefreiheit.de.