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CDU-Landrat sorgt für Aufregung: Neue Gender-Regelung im Landkreis!

Mit einem drastischen Beschluss verbietet der CDU-Landrat Marco Prietz im Landkreis Rotenburg (Wümme) ab dem 1. Oktober Gendersternchen und Doppelpunkte und sorgt damit für Aufregung, während die AfD in Prenzlau einen Antrag auf gänzliche Ablehnung von Gendersprache in der Verwaltung einbringt – ein brisanter Konflikt über Sprache und Identität, der die Gemüter erhitzt!

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sorgt eine neue interne Arbeitsanweisung für Aufregung: Ab dem 1. Oktober müssen alle Dienstbezeichnungen für Mitarbeiter des Landkreises mit einer weiblichen Endung abgeschlossen werden. Landrätin Marco Prietz hat entschieden, dass auf die Verwendung von Gendersternchen, Doppelpunkten oder ähnlichen Formen wie dem Binnen-I verzichtet werden soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein einheitliches und frauenfreundliches Bild in der Verwaltung zu vermitteln, nicht zuletzt, weil der Großteil der Angestellten weiblich ist.

Bereits 2022 hatte der parteilose Bürgermeister Hendrik Sommer in Prenzlau eine ähnliche Regelung eingeführt, jedoch wurde sein Ansatz weniger öffentlich diskutiert. Sommer betont, dass sowohl Frauen als auch Männer in offiziellen Kommunikationen genannt werden sollten. Er erklärte in einem Rundschreiben, dass die ausgeschriebene Form der Namen und Titel verwendet werde, um der Verwaltung ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben. Gendern durch Sternchen oder andere Formen hält er für nicht notwendig.

Kontroverse um Gendersprache

Die Debatte über die Gendersprache gewinnt nun zusätzlich an Fahrt, da die AfD-Fraktion in Prenzlau einen Antrag zur Diskussion stellt, der sich gegen jegliche Verwendung von Gendersprache in der Verwaltung richtet. Felix Teichner, ein Vertreter dieser Fraktion, bezeichnet die Gendersprache als „verfehltes ideologisches Konstrukt“, das den traditionellen grammatischen Regeln des Deutschen widerspricht. Er argumentiert, dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen so genannte „Verbalverzerrungen“ sei, während gleichzeitig immer mehr öffentliche Einrichtungen diese Art der Sprache einführen oder sogar vorschreiben.

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Trotz dieser Diskussion gibt es in der Stadtverwaltung Prenzlau bislang keine offiziellen Vorgaben zur Genderdifferenzierung, räumte Teichner ein. Dennoch wurden in der Vergangenheit kleine Fehler gemacht. Ein Beispiel dafür war die Formulierung „Bürger*innen“ in einer Einladung zu einer Einwohnerversammlung. Eine andere Stelle betraf die Verwendung von „Schlagzeuger*innen“ in der Beschlussvorlage für einen Eintrag ins Goldene Buch.

Maßnahmen zur strikteren Einhaltung

Sommer reagierte auf die angesprochenen Ausrutscher und stellte klar, dass diese Vorfälle vor seiner eigenen Regelung stattfanden. Er kündigte an, dass die Verwaltung zukünftig noch strikter auf die Einhaltung seiner Anweisung achten werde. Der derzeitige Antrag der AfD-Fraktion hält er daher für überflüssig, auch wenn er im Hauptausschuss bei drei Enthaltungen einstimmig befürwortet wurde. Die endgültige Entscheidung darüber wird von den Stadtverordneten in einer Sitzung am 17. Oktober getroffen.

In einer Zeit, in der die gesellschaftlichen Debatten über Sprache und Gender zunehmen, steht nun zu beobachten, welchen Einfluss diese Entscheidungen auf die zukünftige Verwaltungspraxis haben werden. Die politische Auseinandersetzung um die Gendersprache ist somit noch lange nicht abgeschlossen und bleibt eine spannende Frage für die Bürgermeister, Landräte und die Bürger selbst. Für zusätzliche Informationen über die Entwicklungen bezüglich der Gendersprache in der Verwaltung werfen Sie einen Blick auf www.nordkurier.de.

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