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Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot vorläufig aus

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch im Eilverfahren das vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben, da Zweifel bestehen, ob das Magazin den Verbotsgrund der Verfassungsfeindlichkeit in ausreichendem Maße erfüllt, was vor dem Hintergrund der Meinungs- und Pressefreiheit eine wichtige Entscheidung darstellt.

Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot vorläufig auf: Auswirkungen auf die Meinungs- und Pressefreiheit

In einer Entscheidung, die viele überrascht hat, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ vorläufig aufgehoben. Diese Entschließung zeigt deutliche Auswirkungen auf die Grundrechte und die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Das Bundesinnenministerium hatte „Compact“, ein vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuftes Magazin, Mitte Juli verboten. Das Verbot sollte aufgrund der Annahme erfolgen, dass „Compact“ die verfassungsmäßige Ordnung bedroht. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kommentierte die Entscheidung im Juli und bezeichnete das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“.

Die im Magazin verbreiteten Inhalte wurden vom Innenministerium als Hetze gegen Jüdinnen und Juden sowie Menschen mit Migration (Invasion)sgeschichte klassifiziert. Zudem wurde die Nähe des Verlags zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung und zu rechtsradikalen Parteien betont. Allerdings konnte das Gericht nicht abschließend beurteilen, ob „Compact“ den Verbotsgrund der Verfassungsfeindlichkeit vollständig erfüllt.

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Das Verbot wurde von den Verantwortlichen des Magazins nicht hingenommen. Kurz nach der Bekanntgabe des Verbots reichten Jürgen Elsässer und sein Team Klage ein, begleitet von einem Eilantrag, der vorläufigen Rechtsschutz suchte. Am Mittwoch entschied das Gericht zugunsten von „Compact“, was den sofortigen Vollzug des Verbots deaktivierte. Diese Entscheidung ermöglicht es dem Magazin, vorläufig weiter zu publizieren.

Dieser Fall löste unterschiedliche Reaktionen in der politischen Landschaft aus. Während das Bundesinnenministerium bekräftigte, die Verbotsverfügung umfassend begründet zu haben, kritisierte Thorsten Frei von der Unionsfraktion die Vorgehensweise der Innenministerin scharf. Frei betonte, dass in solchen Fällen Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte und dass dieser Fehler dem Kampf gegen den Rechtsextremismus schadet.

Auch innerhalb der FDP und der Linksfraktion im Bundestag äußerten sich Mitglieder zu der Entscheidung. Ann-Veruschka Jurisch von der FDP erklärte, dass der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit im vorläufigen Verfahren wichtiger sei als das Verbot eines gesamten Presseorgans. Sie betonte, dass die endgültige Beurteilung erst im Hauptsacheverfahren erfolgen sollte. Martina Renner, die innenpolitische Sprecherin der Linken, sah in der Entscheidung einen Beweis für einen funktionierenden Rechtsstaat.

Im Gegensatz dazu feierten Vertreter der AfD das Urteil als Sieg für die Meinungsfreiheit. AfD-Chef Tino Chrupalla forderte den Rücktritt der Innenministerin und bezeichnete die Entscheidung als Triumph für Demokratie und Freiheit. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sprach von einer politischen Katastrophe für Faeser.

Für die Dauer des Hauptsacheverfahrens, das laut Jürgen Elsässer mindestens zwei Jahre dauern könnte, ist „Compact“ nun berechtigt, weiter zu publizieren. Elsässer kommentierte die Entscheidung euphorisch auf sozialen Medien, indem er die vorläufige Aufhebung des Verbots als großen Tag für die Pressefreiheit lobte.

Reaktionen aus der Rechtswelt

In der Rechtswelt stieß die Entscheidung ebenfalls auf unterschiedliche Meinungen. Der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler begrüßte die Entscheidung und bezeichnete den Tag als „guten Tag für die Pressefreiheit“. Der Medienrechtler Christoph Degenhart lobte das Gericht dafür, die Meinungs- und Pressefreiheit ausreichend gewürdigt zu haben, und merkte an, dass beim Vereinsverbot hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit gestellt werden müssen.

In der Gesamtheit dieser Debatte wird klar, dass das Verbot von „Compact“ nicht nur eine juristische, sondern auch eine tiefgehend politische Angelegenheit ist. Die Balance zwischen der Bekämpfung von Extremismus und der Wahrung der Grundrechte bleibt ein schwieriger Drahtseilakt.

Lehren für die Politik

Um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden, könnte die Politik gründlicher und bedachter vorgehen. Eine sorgfältige Prüfung und umfangreiche Beweissammlung vor der Umsetzung solcher Maßnahmen wären essenziell. Zudem sollten präventive Maßnahmen verstärkt werden, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen, ohne die Meinungsfreiheit unangemessen einzuschränken. Auf diese Weise kann das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit in einer demokratischen Gesellschaft gewahrt bleiben.

– NAG

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