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Bundestag plant Reform: Sicherung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts!

In einem nie dagewesenen Akt der Einigkeit hat der Bundestag über einen gemeinsamen Reformvorschlag zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts diskutiert, initiiert von den Ampel-Fraktionen sowie der Union. Dieses Vorhaben ist besonders wichtig, da in der politischen Landschaft die Tendenzen an den Rändern der Parteienlandschaft zunehmen, wie Andrea Lindholz (CSU), die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, feststellte. Sie warnte davor, dass die Erfahrungen aus Polen und Ungarn als mahnendes Beispiel dienen, wie eine parlamentarische Mehrheit für nicht demokratische Zwecke missbraucht werden kann, um Einfluss auf das Verfassungsgericht auszuüben.

Der Grüne Rechtspolitiker Till Steffen betonte die vorausschauende Natur dieser Reform. „Wir Demokraten sind nicht doof“, erklärte er. Dies zeigt, wie wichtig ihm und anderen die Unabhängigkeit der Justiz ist. Auch die Linken-Politikerin Clara Bünger bezeichnete die Vorschläge als „guten Anfang“ für eine bessere Absicherung des Gerichts, welches eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung der Demokratie spielt.

AfD kritisiert die Reformpläne

Die AfD hat sich vehement gegen diese Vorschläge gewandt. Ihr Abgeordneter Fabian Jacobi stellte die Notwendigkeit in Frage, die etablierte Struktur und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abzusichern. Er argumentierte, es gebe derzeit „keine Bestrebungen, diese zu ändern“, und betonte die bewährten Regelungen der aktuellen Praxis.

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Momentan können Änderungen, die das Risiko einer politischen Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht mit sich bringen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag beschlossen werden. Dagegen erfordert jede Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Aus diesem Grund war die Ampel-Koalition gezwungen, die oppositionelle Union in den Reformprozess einzubeziehen.

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte die fruchtbaren Gespräche zwischen den Fraktionen, die zu diesem Projekt geführt haben. „Das war Parlamentarismus in seiner besten Form“, sagte er begeistert und betonte, dass es an dieser Stelle um ein konstruktives Miteinander gehe, in dem man einander zugehört habe.

Die Reformpläne sehen unter anderem die Festlegung einer zwölfjährigen Amtszeit für Richter vor, die den Ausschluss einer Wiederwahl und die Altersgrenze von 68 Jahren im Grundgesetz festschreiben. Des Weiteren soll festgelegt werden, dass das Gericht aus 16 Richtern und zwei Senate besteht. Um die volle Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu garantieren, wird auch ein Regelungsvorschlag eingebracht, der besagt, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Aufgabe, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und die Grenzen sowie Zuständigkeiten des staatlichen Handelns zu definieren. Dabei spielt es eine maßgebliche Rolle bei der Durchsetzung der Grundrechte in Deutschland.

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