Bergisch Gladbach (ots)
Die Feuerwehr Bergisch Gladbach hat einen neuen Brandschutzbedarfsplan erstellt und diesem nun der Politik zur Beratung und Beschlussfassung übergeben. Dieser Plan soll die brandtechnische Sicherheit in der Stadt für die kommenden Jahre gewährleisten und tritt an die Stelle des letzten Plans, der 2007 verabschiedet wurde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) im Dezember 2015 geschaffen wurden, verlangen, dass solche Pläne alle fünf Jahre aktualisiert werden. Nach intensiven Gesprächen und der Bildung eines Arbeitskreises, in dem Vertreter aus Politik, Verwaltung und Feuerwehr zusammenarbeiteten, konnte ein detailliertes Konzept ausgearbeitet werden.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Unterbrechungen bei der Planung, insbesondere bedingt durch diverse Krisen, die zu Engpässen bei den verfügbaren Personalressourcen führten. Im Jahr 2024 wird die Arbeit nun wieder fortgesetzt, und der Brandschutzbedarfsplan wird den aktuellen Herausforderungen gerecht. Ein zentraler Aspekt der Planung ist die Risikoeinschätzung des Stadtgebiets, die in Quadratkilometern unterteilt wurde, um Gefahrenpotenziale präzise erfassen zu können. Hierzu flossen Daten zu Gebäuden, der Verkehrsinfrastruktur sowie der sozialen Struktur der Bevölkerung ein, um die Gefahrenanalyse umfassend zu gestalten.
Neuerungen im Brandschutzbedarfsplan
Der neue Plan bringt in mehreren Bereichen bedeutende Änderungen mit sich. Eines der Hauptziele ist es, die Hilfsfristen an die unterschiedlichen Gefahrensituationen anzupassen. In ländlichen Regionen, die als Gefahrenklasse 1 eingestuft werden, beträgt die neue Hilfsfrist 10 Minuten. In städtischen Gebieten bleibt die Hilfsfrist von 8 Minuten für Gefahrenklassen 2 und höher bestehen. Dies soll sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann, auch wenn die Strukturen in städtischen und ländlichen Gebieten variieren.
Die Funktionsstärke der eingesetzten Rettungskräfte wird ebenfalls detailliert geregelt. Beispielsweise soll in der „erweiterten Hilfsfrist 1“ eine Gruppe von sechs Funktionen bereitstehen. Diese genauen Vorgaben ermöglichen eine klare Struktur im Einsatz, was in krisenhaften Situationen entscheidend sein kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Erreichungsgrad, der auch weiterhin bei 80 % bleibt. Dies bedeutet, dass in 8 von 10 relevanten Einsätzen die Vorgaben bezüglich der Hilfsfristen und Funktionsstärken eingehalten werden sollen.
Umsetzung und Maßnahmen
Ein zentrales Element des Plans sind die 21 Maßnahmen, die in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Kategorien eingeordnet sind. Angedacht sind beispielsweise die Beschaffung eines zusätzlichen Hubrettungsfahrzeugs und eine Werbekampagne zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Initiativen sollen sicherstellen, dass Bergisch Gladbach auch zukünftig in der Lage ist, schnell und effizient auf Notfälle zu reagieren. Eine besondere Herausforderung ist die Gewinnung von ehrenamtlichen Mitgliedern für die Freiwillige Feuerwehr, die eine entscheidende Rolle im Brand- und Katastrophenschutz spielen.
Eine der mittelfristigen Maßnahmen ist die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 2 an einen neuen Standort. Dies wird nicht nur den Brandschutz in der Stadt verbessern, sondern auch den Zugang zu den erforderlichen Hilfsfristen für mehr Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die Feuerwehr sieht dies als notwendig an, um eine optimale Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, vor allem bei möglichen städtebaulichen Entwicklungen im Osten der Stadt.
Zusammenfassend ist der neue Brandschutzbedarfsplan ein relevantes und durchsichtiges Dokument, das die Ansprüche an die Feuerwehr Bergisch Gladbach für die kommenden Jahre klar definiert. In einer Zeit, in der Sicherheit und schnelle Reaktionen im Notfall von größter Bedeutung sind, zeigt sich, dass durch gezielte Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit von Politik und Feuerwehr die Herausforderungen gut gemeistert werden können.„Die Fortschritte aus dieser Planung sind nicht nur theoretischer Natur, sondern bereits in der Praxis spürbar“, resümiert Benjamin Severin-von Polheim, der das Projekt maßgeblich geleitet hat.
– NAG