Im kommenden Monat wird Hessen ein neues System einführen, welches geflüchteten Menschen und Asylbewerber:innen eine Bezahllösung anbieten soll. Trotz der bevorstehenden Einführung gibt es jedoch zahlreiche Unklarheiten, insbesondere was die Details und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft.
In Wiesbaden gab die Landesregierung am Mittwoch bekannt, dass die Bezahlkarte, die als zukunftsweisende Maßnahme zur Unterstützung von Flüchtlingen angesehen wird, im September verfügbar sein soll. Unklar bleibt, ob dieses System verpflichtend in allen Kommunen angewendet wird. Darüber hinaus ist die Frage offen, ob die Bargeldobergrenze von 50 Euro beibehalten wird. Diese Obergrenze war zuvor vom Hamburger Sozialgericht als rechtswidrig eingestuft worden, was die Debatte über die neue Regelung weiter anheizt.
Zusätzliche Hindernisse und Bedenken
Der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün äußerte Bedenken über die Machbarkeit des bargeldlosen Bezahlens, wie es Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) propagierte. Pürsün berichtete von seinen eigenen Erfahrungen, die im Widerspruch zu Rheins optimistischer Sichtweise stehen, und stellte die Frage in den Raum, ob das System überhaupt den angestrebten Starttermin einhalten kann.
Es ist auch zu beachten, dass Hessen zu den 14 Bundesländern gehört, die ein einheitliches Vorgehen bei der Einführung der Bezahlkarte beschlossen haben. Das Vergabeverfahren hat sich jedoch durch administrative Hürden verzögert. Ursprünglich sollte der Zuschlag für das zuständige Unternehmen bereits im Juli vergeben werden, doch aufgrund formaler Gründe wird nun ein neuer Termin am 28. August angesetzt und stellt damit die Planung in Frage, wie Staatssekretärin Katrin Hechler (SPD) erläuterte.
Ein zentrales Argument der Befürworter ist die Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und flächendeckenden Lösung. Dennoch bleibt unklar, ob regionale Unterschiede oder spezifische Einschränkungen bei der Nutzung der Bezahlkarten vorgesehen sind.
Datenschutz und rechtliche Bedenken
Ein weiteres bedeutendes Thema, das im Zusammenhang mit der Bezahlkarte besprochen wird, ist der Datenschutz. Alexander Roßnagel, Hessens Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, warnt davor, dass die Bezahlkarte in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten eingreifen könnte. In einem Positionspapier hat die Konferenz der unabhängigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die rechtlichen Grenzen für die Verwendung von Bezahlkarten im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes umrissen.
Die Gewährung einer Bezahlkarte zieht eine administrative Verantwortung mit sich: Communen müssen, nachdem ihnen der Zuschlag erteilt wurde, die Karten anfordern. Das Regierungspräsidium Gießen hat bereits seit Juli engen Kontakt zu den zuständigen Behörden vor Ort, um eine reibungslose Einführung zu gewährleisten.
Zusätzlich zur bereits genannten Verfügung über die Bargeldobergrenze wird von mehreren Abgeordneten erwartet, dass die Landesregierung eine klare Position zur rechtlichen Situation nach der Gerichtsentscheidung formuliert. Diese Entscheidung hatte eindeutig darauf hingewiesen, dass die individuellen Lebensumstände der betroffenen Personen in Bezug auf die Gewährung von Bargeld berücksichtigt werden müssen.
Ein Wandel in den aktuellen Regelungen könnte bedeuten, dass Kommunen nicht mehr in der Lage sind, pauschale Regelungen zu treffen, was dem Ziel, die Bürokratie zu verringern, entgegenwirken könnte. Nadine Gersberg (SPD) versicherte jedoch, dass Einzelfallentscheidungen für besondere Lebenslagen möglich sind. Staatssekretärin Hechler betonte, dass alle nötigen Vorbereitungen getroffen wurden, um nach der Zuschlagserteilung umgehend mit der Einführung der Bezahlkarte zu beginnen.
– NAG