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Berlin: Geplante Reform des Rettungsdienstes – Eine kritische Betrachtung

Die Reform des Berliner Rettungsdienstes - eine Chance, alles falsch zu machen

Im Jahr 2024 steht in Berlin eine umfassende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes an. Diese Reform, die sich ungeliebt einige Zeit über aufgestaut hat, könnte ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Notfallversorgung darstellen. Bei näherer Betrachtung des Reformvorhabens zeigt sich jedoch ein besorgniserregendes Bild: Experten und führende Mitglieder der Feuerwehr-Gewerkschaft äußern erhebliche Bedenken an der Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit des Entwurfs.

Der Vorsitzende der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft Berlin-Brandenburg, Lars Wieg, bezeichnet das vorliegende Gesetz als einen Entwurf, der geprägt ist von Misstrauen gegenüber denjenigen, die tagtäglich mit der Notfallversorgung betraut sind. Auf der anderen Seite wird das Ehrenamt, das in Deutschland eine wichtige Rolle spielt, durch ein Übermaß an Anerkennung, das nicht fundiert ist, fast schon überstrapaziert.

Kritik an der geplanten Reform

Wieg kritisiert besonders, dass der Gesetzesentwurf kaum konkrete Maßnahmen enthält, die zu einer echten Verbesserung des Rettungsdienstes führen könnten. „Wie soll dieses Gesetz die Erfordernisse einer Stadt mit 3,5 Millionen Einwohnern jemals erfüllen, wenn es nicht auf professionellen Standards basiert?“ fragt er. Seiner Meinung nach muss das Vertrauen in die Helfer und das Ehrenamt nicht über die Notwendigkeit professioneller Qualifikationen gestellt werden. Stattdessen plädiert er für eine Bedarfsplanung, die auf realistischem Wissen und einer angemessenen Ausbildung beruht.

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Manuel Barth, Vizelandesvorsitzender der DFeuG, gibt dem Entwurf ebenfalls eine klare Absage. Er bemängelt das Fehlen grundlegender Elemente wie einer einheitlichen Gebühr oder verbindlicher interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Rettungsdiensten. „Was genau wird mit dieser Gesetzgebung bezweckt?“, fragt Barth und deutet damit auf ein tiefes Unverständnis hin, warum viele entscheidende Punkte nicht im Vertrag berücksichtigt sind.

Bedenken werden auch hinsichtlich der tatsächlichen Machbarkeit laut, da die Zeit bis zur Umsetzung immer knapper wird. Wenn die verbleibenden Monate nicht gut genutzt werden, befürchten Kritiker, dass die Reform kaum mehr als ein „Feigenblatt“ bleibt, welches die wirklichen Probleme nicht adressiert. Die Notwendigkeit eines durchdachten und praktikablen Ansatzes für die Reform ist unumstritten, doch der Umgang mit der aktuellen Gesetzgebung könnte alles falsch machen.

– NAG

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