Berlin erlebt einen historischen Moment! Der Dienstag wurde zum „interessantesten Tag“ für die Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege, Ellen Haußdörfer (SPD), als die schwarz-rote Landesregierung endlich die lange erwartete Cannabis-Verordnung beschloss. Nach monatelanger Wartezeit und hitzigen Diskussionen zwischen Senat und Bezirken ist die nötige Verordnung zur Teillegalisierung von Cannabis nun in der Hauptstadt in Kraft.
Obwohl die Berliner Regierung vier Monate hinter anderen Bundesländern zurückliegt, gibt es jetzt Klarheit: Die Zuständigkeit für die Lizenzerteilung von Anbauvereinigungen liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Insgesamt können theoretisch bis zu 630 Genehmigungen ausgestellt werden, doch bisher stehen nur 23 Anträge aus zehn Bezirken zur Genehmigung bereit. Unterdessen haben einige ungeduldige Cannabis Social Clubs bereits in Brandenburg Fuß gefasst, wie der Green Cannabis Social Club, der nun frisch genehmigt wurde.
Bußgeldkatalog und strenge Vorschriften
Mit der Teillegalisierung, die ab dem 1. November wirksam wird, dürfen Volljährige Cannabis konsumieren und besitzen – allerdings nur unter strengen Auflagen. Höchstens 25 Gramm dürfen in der Öffentlichkeit transportiert werden, sonst drohen Geldstrafen zwischen 250 und 1.000 Euro! Besonders rabiat wird das Bußgeld für Kiffen in der Nähe von Schulen und Kindergärten ausfallen – hier können bis zu 1.000 Euro fällig werden. Die neue Verordnung hat bereits erste Dutzend Verstöße zur Folge – die Berliner Polizei zählte fast 80 Verstöße, darunter 41 in sogenannten Konsumverbotszonen.
Die Bezirke übernehmen die Verantwortung für die Überwachung der Cannabis Social Clubs und müssen regelmäßige Kontrollen durchführen. Was genau „regelmäßig“ bedeutet, bleibt unklar, aber laut Haußdörfer könnte dies realistisch einmal pro Jahr sein. Der Aufwand wird zudem evaluiert. Die Atmosphäre rund um die Cannabisverordnung wird also gespannt beobachtet, während die Hauptstadt sich auf eine neue Ära des Cannabis-Konsums zubewegt. Eine Ära, voller Regeln und restriktiver Vorschriften – die Frage bleibt, ob diese Regelung die Bürger begeistern oder enttäuschen wird!
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