Am Abgrund der Legalität: Aron P., alias „Shlomo Finkelstein“, rückte ins Visier der deutschen Behörden! Die Ermittler setzten auf extreme Maßnahmen, um den rechten YouTuber und Streamer aufzuspüren, nachdem er im August verhaftet wurde. Der Vorwurf: Volksverhetzung – eine schwere Straftat, die in Deutschland hohe Wellen schlägt. Monatelange Telefonüberwachung war das Mittel der Wahl, als der Streamer – trotz seiner Zurückgezogenheit – nicht auffindbar war. Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte, dass Telefone im Umfeld von P., einschließlich seines Streamer-Kollegen KasperKast, angezapft wurden. Kein Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen, versicherten die Juristen, doch ein beispielloser Eingriff in die Privatsphäre!
Monatelang überwacht – Der Weg zur Festnahme
Die Behörden ließen keine Zeit verstreichen: Vom 16. Mai an bis Mitte August wurden Telefonleitungen überwacht, um seinen Aufenthaltsort zu ermitteln. Alles, um einen vermeintlichen Volksverhetzer hinter Gitter zu bringen! Der Höhepunkt des Dramas: Die Festnahme von P. in Frankfurt (Oder) – nur einen Tag nach dem Ende der Überwachung. Doch was brachte das Gericht auf die Spur? P. soll zwei seiner drei Bewährungsauflagen nicht eingehalten haben – alles wies schließlich darauf hin, dass er seinen Wohnsitzwechsel nicht angemeldet und seine Geldstrafe spät beglichen hatte, da ihn Staatsbriefe nicht erreichten.
Paragrafen, die das Netz spannen
Recht und Ordnung – gestützt durch Paragraf 100a der Strafprozessordnung, der solche Überwachungsmaßnahmen ermöglicht, wenn der Verdacht einer schweren Straftat besteht. Diese Aktionen betrafen P., der wegen angeblichen antisemitischen Zeichnungen verurteilt wurde, obwohl er in seinen Videos verschiedene Avatare, inspiriert von Samuel Johnson, nutzte. Diese Darstellung erregte die Gemüter, das Amtsgericht zog die Schlussfolgerung: Volksverhetzung ohne Rücksicht auf Verluste! Der Streamer, einst Verfechter pro-israelischer Positionen, sieht sich nun der schwerwiegenden Anklage entgegen.