Politik

Ausgestaltung einer Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Internet – Österreich beharrt auf grundrechtskonformer Lösung

Im zweiten Teil des EU-Ausschusses des Bundesrats wurde über einen Richtlinienvorschlag zur Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR) diskutiert. Die Evaluierung einer bestehenden Richtlinie hatte Mängel aufgezeigt, daher wurde ein neuer Richtlinienvorschlag vorgelegt. Die AK steht dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, fordert jedoch wirksamere Sanktionen für Konzerne und mindestens zwei Treffen mit den Europäischen Betriebsräten pro Jahr.

Ein weiteres Thema auf der Tagesordnung war ein Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Mit dieser Verordnung soll ein klarer und harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen werden. Internetprovider sollen zu Risikobewertungen und -minderungen verpflichtet werden, Missbrauchsmaterial melden, entfernen und sperren. Ein EU-Zentrum soll die Maßnahmen bündeln. Allerdings wird die sogenannte "Aufdeckungsanordnung" kontrovers diskutiert. Kritiker bezeichnen sie als "Chat-Kontrolle". Eine Stellungnahme des EU-Unterausschusses des Nationalrats hat festgelegt, dass der Innenminister dem Verordnungsentwurf nur zustimmen soll, wenn er grundrechtskonform ist.

Bisher kam es noch zu keiner Abstimmung über den Verordnungsentwurf, da es zahlreiche Änderungsvorschläge gab, die von einigen Ländern, darunter Österreich, nicht akzeptiert wurden. Es liegt nun in der Verantwortung des ungarischen Vorsitzes, eine Lösung zu finden. Statistiken zeigen, dass Fälle von sexuellem Missbrauch zunehmen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Es muss jedoch eine Balance zwischen Opferschutz und Datenschutz gefunden werden.

Es gibt unterschiedliche Positionen zu dem Thema. Einige betonen den Opferschutz und setzen ihn über den Datenschutz, während andere eine Hierarchisierung ablehnen und beides in Einklang bringen wollen. Kritiker warnen vor "grenzenlosen Pauschalverurteilungen" und weisen auf mögliche Fehlerquoten bei KI-Anwendungen hin.

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Wie in einem Artikel von www.ots.at zu sehen ist, wurde ein Antrag auf Stellungnahme eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, sich gegen die geplante Chatkontrolle sowie gegen jegliche Form der anlasslosen Massenüberwachung auszusprechen. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von FPÖ und SPÖ in der Minderheit abgelehnt.

Die Debatte über die grundrechtskonforme Ausgestaltung einer Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Internet wird weiterhin in Österreich geführt.

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