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Asylrecht in der Krise? Stübgen fordert radikale Reformen vor Wahl!

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen fordert in Düsseldorf die radikale Abschaffung des Asylrechts, um Kontingente für Migranten einzuführen – ein provokanter Vorstoß kurz vor der Landtagswahl, der die Debatte um Migration und nationale Notlage neu entflammen könnte!

In der laufenden Migrationsdebatte hat der Innenminister von Brandenburg, Michael Stübgen, eine kontroverse Forderung aufgestellt: Er spricht sich für die Abschaffung des Asylrechts in seiner gegenwärtigen Form aus. In einem Gespräch mit dem «Handelsblatt» erklärte der CDU-Politiker, dass das individuelle Recht auf Asyl im Grundgesetz nicht länger notwendig sei. Seiner Meinung nach gewähren die bestehenden Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention bereits den erforderlichen Schutz für Menschen, die Verfolgung erfahren. Stattdessen schlägt Stübgen vor, die Genfer Flüchtlingskonvention als feste Garantie im Grundgesetz zu verankern.

Sein Vorschlag kommt inmitten der Vorbereitungen zur Landtagswahl in Brandenburg, die unter dem Schatten eines möglichen Sieges der AfD steht. Sollte das Asylrecht abgeschafft werden, würde dies den Weg für die Einführung von Flüchtlingskontingenten ebnen. «Wir entscheiden dann, wer in unser Land kommt», betonte er und verwies darauf, dass dies es der Regierung ermöglichen würde, die Anzahl der Migranten, die aufgenommen und integriert werden können, zu regulieren.

Nationalen Notstand deklarieren

Michael Stübgen fordert zudem die Ausrufung einer nationalen Notlage, die Deutschland erlauben würde, Schutzsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Trotz eines Rückgangs der Ankunftszahlen zuversichtlich, glaubt Stübgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Maßnahmen vorhanden sind. «Die Belastungen sind nicht mehr zu stemmen», betonte er und ließ erkennen, dass er Überzeugungsarbeit bei den Nachbarländern leisten möchte, um die Rückweisung von Asylbewerbern zu ermöglichen. In diesem Kontext kritisierte er die Außenministerin Annalena Baerbock für ihre häufigen Reisen nach Israel und forderte sie zu mehr Engagement im Dialog mit den europäischen Nachbarn auf.

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Bereits zuvor war aus Ländern wie Polen und Österreich scharfe Kritik an den von der Union geforderten Zurückweisungen laut geworden. Traditionell stellt sich die Praxis so dar, dass an den deutschen Grenzen festgestellt wird, ob Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben oder hätten stellen können. Im Rahmen des Dublin-Verfahrens ist es möglich, diese Personen mit Zustimmung des betreffenden Landes dorthin zurückzuführen. Doch gerade diese Zustimmung wird häufig verwehrt, was bedeutet, dass viele Schutzsuchende in Deutschland bleiben.

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