Berlin – Ein bemerkenswerter Schritt, aber nicht genug! Am 18. Oktober hat der Bundesrat über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung abgestimmt – ein Thema von brennender Aktualität, insbesondere im Umgang mit dem gefährlichen Asbest. Die Länder ließen jedoch wertvolle Änderungsvorschläge ungehört, die eine stärkere Verantwortung der Bauherren gefordert hätten. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, bezeichnete diese Entscheidung als eine verpasste Chance, um den besten Schutz für Mensch und Umwelt zu garantieren.
Warum das wichtig ist? Das Baugewerbe, das stolze 90 Prozent der Sanierungsmaßnahmen im Ausbaubereich verantwortet, drängt auf eine gesetzliche Verpflichtung für Bauherren, bei Verdacht auf Asbest schon vor Beginn der Arbeiten eine gründliche Untersuchung durchführen zu lassen. Der Nationale Asbestdialog hat in jahrelangen Beratungen zu dieser dringenden Empfehlung geraten. Pakleppa schwört: „Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich.“ Eine verpflichtende Untersuchung wäre ein Durchbruch für die Bauindustrie.
Konsequenzen für die Baubranche
Die gegenwärtige Regelung zwingt jeden Unternehmer, eine eigenständige Beprobung durchzuführen, selbst wenn es sich um dasselbe Projekt handelt. Dies führt nicht nur zu zusätzlichen Kosten und möglichen Konflikten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern auch zu erheblichen Verzögerungen bei den Bauarbeiten. Die Bauindustrie steht vor der Herausforderung, lückenhafte Schutzmaßnahmen in einer Zeit zu meistern, in der der Schutz von Mensch und Umwelt oberste Priorität haben sollte.
Die Entschließung der Länder, die Bundesregierung zu prüfen, ob eine anlassbezogene Asbesterkundung möglicherweise doch sinnvoll wäre, zeigt, dass es noch Hoffnung auf Besserung gibt. „Wir hoffen sehr, dass die Empfehlung der Länder umgesetzt wird“, so Pakleppa. Ein Signal, das alle Beteiligen aufhorchen lassen sollte!